Geschwisterstreit endet vor dem Amtsgericht
Richter Martin Reuff stellt gegen eine Geldauflage das Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann ein
AALEN - Mit einem Fall der vorsätzlichen Körperverletzung hat sich das Amtsgericht Aalen mit Richter Martin Reuff bei seiner jüngsten Verhandlung befasst. Einem 43-jährigen Mann aus einer Stadt im Ostalbkreis wurde vorgeworfen, bei einem Familientreffen seine Schwester beleidigt und mit einem Faustschlag von hinten geschlagen zu haben.
Den Ausführungen von Staatsanwalt Maurice Graf ereignete sich die Tat am 18. August 2019 in einem Gartengrundstück in Waiblingen. Der Angeklagte habe seine Schwester unter anderem als „Schlampe“beschimpft und sie auf den Kopf geschlagen. Außerdem wurde dem Mann zur Last gelegt, in seiner Wohnung Amphetamin aufzubewahren. Bei einer Hausdurchsuchung am 4. Februar 2020 wurden 0,5 Gramm der Droge bei ihm gefunden.
Zu letzterem Vorwurf ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt Christian Wieland erklären, dass er keine Drogen konsumiere und auch nicht damit handle. Für den Fund bei ihm habe er keine Erklärung.
Im Hinblick auf die Tat im August 2019 wurde schnell klar, dass das Verhältnis des Angeklagten zu seiner Schwester schon lange belastet war. Angeblich soll sie dem Mann vorgeworfen haben, dass er an der schweren Erkrankung des Vaters schuld sei. Bei einem Familientreffen, an dem auch die Eltern sowie der Bruder und die Schwester des Angeklagten teilgenommen haben, sei es wie üblich bei solchen Treffen zu Streit über Politik gekommen. Auslöser für eine Eskalation war dann der Vorwurf der Schwester, dass die beiden Brüder die Terrasse nicht ordnungsgemäß hergestellt hätten.
Es war auch Alkohol im Spiel und nach Aussage der Schwester hat ihr Bruder sie zunächst schwer und dann von hinten mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Sie habe Todesängste gehabt und die Polizei gerufen, die jedoch nicht erschienen sei. Fünf Monate nach der Tat hat sie Strafanzeige gegen ihren Bruder erstattet.
Dieser räumte zwar ein, seine Schwester beleidigt zu haben, doch habe er sie nicht geschlagen. Die Zeugenaussagen der Familienangehörigen des Angeklagten brachten keine Erkenntnisse über den genauen Tathergang. Offen blieb insbesondere die Frage, ob es zu einem Kopfschlag gekommen ist.
Nach Verständigungsgesprächen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, beschloss Richter Martin Reuff gegen eine Geldauflage von 600 Euro, die einer gemeinnützigen Einrichtung zugute kommt, das Verfahren einzustellen.