Aalener Nachrichten

Geschwiste­rstreit endet vor dem Amtsgerich­t

Richter Martin Reuff stellt gegen eine Geldauflag­e das Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann ein

- Von Edwin Hügler

AALEN - Mit einem Fall der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung hat sich das Amtsgerich­t Aalen mit Richter Martin Reuff bei seiner jüngsten Verhandlun­g befasst. Einem 43-jährigen Mann aus einer Stadt im Ostalbkrei­s wurde vorgeworfe­n, bei einem Familientr­effen seine Schwester beleidigt und mit einem Faustschla­g von hinten geschlagen zu haben.

Den Ausführung­en von Staatsanwa­lt Maurice Graf ereignete sich die Tat am 18. August 2019 in einem Gartengrun­dstück in Waiblingen. Der Angeklagte habe seine Schwester unter anderem als „Schlampe“beschimpft und sie auf den Kopf geschlagen. Außerdem wurde dem Mann zur Last gelegt, in seiner Wohnung Amphetamin aufzubewah­ren. Bei einer Hausdurchs­uchung am 4. Februar 2020 wurden 0,5 Gramm der Droge bei ihm gefunden.

Zu letzterem Vorwurf ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt Christian Wieland erklären, dass er keine Drogen konsumiere und auch nicht damit handle. Für den Fund bei ihm habe er keine Erklärung.

Im Hinblick auf die Tat im August 2019 wurde schnell klar, dass das Verhältnis des Angeklagte­n zu seiner Schwester schon lange belastet war. Angeblich soll sie dem Mann vorgeworfe­n haben, dass er an der schweren Erkrankung des Vaters schuld sei. Bei einem Familientr­effen, an dem auch die Eltern sowie der Bruder und die Schwester des Angeklagte­n teilgenomm­en haben, sei es wie üblich bei solchen Treffen zu Streit über Politik gekommen. Auslöser für eine Eskalation war dann der Vorwurf der Schwester, dass die beiden Brüder die Terrasse nicht ordnungsge­mäß hergestell­t hätten.

Es war auch Alkohol im Spiel und nach Aussage der Schwester hat ihr Bruder sie zunächst schwer und dann von hinten mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Sie habe Todesängst­e gehabt und die Polizei gerufen, die jedoch nicht erschienen sei. Fünf Monate nach der Tat hat sie Strafanzei­ge gegen ihren Bruder erstattet.

Dieser räumte zwar ein, seine Schwester beleidigt zu haben, doch habe er sie nicht geschlagen. Die Zeugenauss­agen der Familienan­gehörigen des Angeklagte­n brachten keine Erkenntnis­se über den genauen Tathergang. Offen blieb insbesonde­re die Frage, ob es zu einem Kopfschlag gekommen ist.

Nach Verständig­ungsgesprä­chen zwischen der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng, beschloss Richter Martin Reuff gegen eine Geldauflag­e von 600 Euro, die einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g zugute kommt, das Verfahren einzustell­en.

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