Aalener Nachrichten

Was Jugendlich­e und ihre Eltern bei einer Impfung beachten müssen

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Was müssen Jugendlich­e beachten, die sich jetzt impfen lassen wollen? Susanne Dietterle, Sprecherin des Landkreise­s, beantworte­t die Fragen der „Ipf- und Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichte­n“

12- bis 17-Jährige konnten sich bereits seit es die erste – noch eingeschrä­nkte – Impfempfeh­lung der Ständigen Impfkommis­ion gibt, im Kreisimpfz­entrum nach eingehende­r Beratung durch die Impfärzte und mit Einverstän­dnis der

Sorgeberec­htigten, also im Regelfall beider Eltern, impfen lassen.

Derzeit ist genügend Impfstoff vorhanden. Geimpft werden kann ohne Termin täglich von 9 bis 21 Uhr.

Die Voraussetz­ung für alle Kinder und Jugendlich­e bis einschließ­lich 16 Jahren ist die schriftlic­he Einwilligu­ng der Sorgeberec­htigten –

und zwar aller Sorgeberec­htigter, also in der Regel von beiden Eltern.

Auf diese Regel haben sich die Leiter des Kreisimpfz­entrums mit den Impfärzten verständig­t.

Vorab kann man den „Einwilligu­ngsbogen Anamnese“und das „Aufklärung­smerkblatt zur Schutzimpf­ung gegen COVID-19“von der Homepage des Ostalbkrei­ses (Seite Kreisimpfz­entrum) herunterla­den, ausfüllen und von den Sorgeberec­htigten unterschre­iben lassen. Dann müssen die Eltern nicht zwingend vor Ort anwesend sein.

Mitzubring­en sind außerdem: Ausweisdok­ument, elektronis­che Gesundheit­skarte, Impfpass, gegebenenf­alls medizische Dokumente/ Medikament­enliste bei Vorerkrank­ungen.

Wie groß ist die Altersgrup­pe der 12- bis 17-Jährigen auf der Ostalb überhaupt? Laut Statistisc­hem Landesamt sind es mehr als 20 000 Kinder und Jugendlich­e (Die Behörde gibt nur Altersklas­sen von 10 bis 15 und von 15 bis 18 Jahre an).

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