Was Jugendliche und ihre Eltern bei einer Impfung beachten müssen
Was müssen Jugendliche beachten, die sich jetzt impfen lassen wollen? Susanne Dietterle, Sprecherin des Landkreises, beantwortet die Fragen der „Ipf- und Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichten“
12- bis 17-Jährige konnten sich bereits seit es die erste – noch eingeschränkte – Impfempfehlung der Ständigen Impfkommision gibt, im Kreisimpfzentrum nach eingehender Beratung durch die Impfärzte und mit Einverständnis der
Sorgeberechtigten, also im Regelfall beider Eltern, impfen lassen.
Derzeit ist genügend Impfstoff vorhanden. Geimpft werden kann ohne Termin täglich von 9 bis 21 Uhr.
Die Voraussetzung für alle Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten –
und zwar aller Sorgeberechtigter, also in der Regel von beiden Eltern.
Auf diese Regel haben sich die Leiter des Kreisimpfzentrums mit den Impfärzten verständigt.
Vorab kann man den „Einwilligungsbogen Anamnese“und das „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19“von der Homepage des Ostalbkreises (Seite Kreisimpfzentrum) herunterladen, ausfüllen und von den Sorgeberechtigten unterschreiben lassen. Dann müssen die Eltern nicht zwingend vor Ort anwesend sein.
Mitzubringen sind außerdem: Ausweisdokument, elektronische Gesundheitskarte, Impfpass, gegebenenfalls medizische Dokumente/ Medikamentenliste bei Vorerkrankungen.
Wie groß ist die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen auf der Ostalb überhaupt? Laut Statistischem Landesamt sind es mehr als 20 000 Kinder und Jugendliche (Die Behörde gibt nur Altersklassen von 10 bis 15 und von 15 bis 18 Jahre an).