Anderer Name, gleicher Inhalt
„ESF Plus“: Projektanträge können bis 30. September 2021 bei der L-Bank eingereicht werden
AALEN (an) - Der Name hat sich geändert, aber der Europäische Sozialfonds (ESF) wird als „ESF Plus“weiterhin Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen unterstützen. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 werden die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden.
Somit bleibt die regionale Umsetzung ein wichtiges Struktur- und Qualitätsmerkmal des ESF in Baden-Württemberg.
Dem Ostalbkreis stehen in der laufenden Förderperiode insgesamt pro Jahr 263 200 Euro zu Verfügung, die über die regionale Geschäftsstelle des ESF für Projekte mit arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung eingesetzt werden können. Diese Mittel ermöglichen es dem Landkreis auch zukünftig, Projekte zu fördern, die das Ziel verfolgen, den Zugang zu Arbeitsplätzen zu verbessern sowie die soziale Integration von benachteiligten Menschen zu fördern. Der Blick richtet sich unter anderem auf Langzeitarbeitslose, Erziehende mit bestimmten Problemlagen sowie benachteiligte Schülerinnen und Schülern, die aufgrund vielfältiger Problemlagen von Schulabbruch bedroht sind und bedingt als ausbildungsreif gelten.
Interessierte Antragsteller werden gebeten, ihren zweijährigen ESFProjektantrag für die Jahre 2022 und 2023 bis zum 30.09.2021 über ELAN bei der Landeskreditbank BadenWürttemberg (L-Bank) und der ESFGeschäftsstelle im Landratsamt einzureichen. Grundsätzlich werden im Rahmen der regionalen Förderung im Ostalbkreis zweijährige Projekte gefördert.