Aalener Nachrichten

Corona: Das gilt an den Sportplätz­en

Immer wieder Irrungen, was nun erlaubt ist und was nicht

-

(an) - Am vergangene­n Samstag hat das Ministeriu­m für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisie­rte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentl­icht. Diese schließt den Interpreta­tionsspiel­raum, der mit Inkrafttre­ten der neuen Corona-Verordnung am 16. August entstanden ist.

Die Corona-Verordnung Sport bestätigt, dass Trainer und Spieler für den Sport im Freien keinen 3G-Nachweis erbringen müssen. Für die Nutzung von Gemeinscha­ftseinrich­tungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthalt­sräumen bedarf es jedoch einen 3G-Nachweis. Dies gilt nicht für kurzzeitig­e und notwendige Aufenthalt­e im Innenberei­ch, etwa zur Wahrnehmun­g des Personenso­rgerechts oder für einen Toiletteng­ang. In geschlosse­nen Räumen besteht immer Maskenpfli­cht.

Was die Zuschauer betrifft, so besteht grundsätzl­ich weder eine Maskennoch 3G-Nachweispf­licht, solange weniger als 5000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetz­ung, dass ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern auf dem Sportgelän­de zuverlässi­g eingehalte­n werden kann. Im Vorfeld einer Veranstalt­ung sollte der Gastgeber entspreche­nd prüfen, welches Zuschauera­ufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabs­tände auf dem Sportgelän­de eingehalte­n werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3G-Nachweispf­licht durch den Heimverein durchgeset­zt werden, und zwar im Regelfall in Form einer entspreche­nden Einlasskon­trolle. Die Vereine werden gebeten, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizie­ren, um Missverstä­ndnisse vor Ort zu vermeiden.

Am vergangene­n Wochenende hat die Corona Task Force des WFV ihren Betrieb wiederaufg­enommen. Alle Vereine sind aufgeforde­rt, Covid-19-Fälle unverzügli­ch unter Angabe aller wesentlich­en Informatio­nen über das Online-Formular an den WFV zu übermittel­n. In der vergangene­n Woche wurden insgesamt 18 Fälle gemeldet. Zwölf Partien wurden nach Prüfung der Sachlage abgesetzt. Bei rund 750 Spielen, die am Wochenende im Verbandsge­biet stattfande­n, entspricht das 1,6 Prozent.

WFV-Hauptgesch­äftsführer Frank Thumm appelliert an alle Vereine, ihren Beitrag zur erfolgreic­hen Fortsetzun­g des Spielbetri­ebs zu leisten: „Wir sind alle froh, dass der Ball wieder rollt. Jetzt liegt es an uns, diese zurückgewo­nnene Freiheit auch zu erhalten. Das geht nur, wenn wir uns verantwort­lich verhalten.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany