Corona: Das gilt an den Sportplätzen
Immer wieder Irrungen, was nun erlaubt ist und was nicht
(an) - Am vergangenen Samstag hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht. Diese schließt den Interpretationsspielraum, der mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 16. August entstanden ist.
Die Corona-Verordnung Sport bestätigt, dass Trainer und Spieler für den Sport im Freien keinen 3G-Nachweis erbringen müssen. Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen bedarf es jedoch einen 3G-Nachweis. Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen besteht immer Maskenpflicht.
Was die Zuschauer betrifft, so besteht grundsätzlich weder eine Maskennoch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann. Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Zuschaueraufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3G-Nachweispflicht durch den Heimverein durchgesetzt werden, und zwar im Regelfall in Form einer entsprechenden Einlasskontrolle. Die Vereine werden gebeten, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.
Am vergangenen Wochenende hat die Corona Task Force des WFV ihren Betrieb wiederaufgenommen. Alle Vereine sind aufgefordert, Covid-19-Fälle unverzüglich unter Angabe aller wesentlichen Informationen über das Online-Formular an den WFV zu übermitteln. In der vergangenen Woche wurden insgesamt 18 Fälle gemeldet. Zwölf Partien wurden nach Prüfung der Sachlage abgesetzt. Bei rund 750 Spielen, die am Wochenende im Verbandsgebiet stattfanden, entspricht das 1,6 Prozent.
WFV-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm appelliert an alle Vereine, ihren Beitrag zur erfolgreichen Fortsetzung des Spielbetriebs zu leisten: „Wir sind alle froh, dass der Ball wieder rollt. Jetzt liegt es an uns, diese zurückgewonnene Freiheit auch zu erhalten. Das geht nur, wenn wir uns verantwortlich verhalten.“