Aalener Nachrichten

68 Prozent der Ü-Zwölfjähri­gen bereits geimpft

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(an) - Das Ministeriu­m für Soziales, Gesundheit und Integratio­n hat vergangene­n Freitag die Corona-Verordnung Absonderun­g überarbeit­et. Damit sind ab Samstag (28. August) weitere Erleichter­ungen insbesonde­re für Schülerinn­en und Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraft – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita.

68 Prozent aller über Zwölfjähri­gen im Land sind mittlerwei­le einmal geimpft, 66,5 Prozent davon haben auch schon den vollständi­gen Impfschutz. Dies ermöglicht die Erleichter­ungen, die jetzt vorgenomme­n werden.

Die Änderungen im Einzelnen bei weiterführ­enden Schulen:

Die Quarantäne der Mitschüler­innen und Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronaviru­s getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden.

Die Änderungen im Einzelnen bei Grundschul­en und Kitas:

Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungs­gruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Immunisier­te Kinder sind von der Testung ausgenomme­n.

Die Änderungen im Einzelnen bei Pflegeheim­en und Krankenhäu­sern:

Tritt in den genannten Einrichtun­gen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheit­samt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.

Die Corona-Verordnung Absonderun­g finden Sie auf der Homepage des Ministeriu­ms für Soziales, Gesundheit und Integratio­n:

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