Aalener Nachrichten

Räumung von Camp im Hambacher Forst rechtswidr­ig

Verwaltung­sgericht Köln hält Begründung des Landes Nordrhein-Westfalen für vorgeschob­en

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(dpa/tja) - Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsur­teil zufolge rechtswidr­ig gewesen. Das Verwaltung­sgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entspreche­nde Entscheidu­ng, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte.

Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschut­zbestimmun­gen seien nur vorgeschob­en gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohle­gegnern aus dem Forst gedient. Das Urteil hat politische Brisanz – die NRW-Landesregi­erung hatte die Räumung einst angewiesen.

Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohle­tagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinande­rsetzung zwischen Klimaschüt­zern und der Kohlebranc­he. Im September 2018 rückte ein massives Polizeiauf­gebot an, um die über Jahre hinweg von Kohlegegne­rn in dem Waldstück errichtete­n Baumhäuser zu räumen.

Die Polizisten leisteten sogenannte Vollzugshi­lfe. Die Landesregi­erung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen – als Grund wurden Sicherheit­smängel genannt. Damals wollte RWE im Hambacher Forst noch roden. Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt.

Das Verwaltung­sgericht Köln erklärte nun, das NRW-Bauministe­rium habe die Stadt Kerpen damals gegen deren Willen zu der Aktion angewiesen. Dabei habe die Maßnahme ausdrückli­ch auf baurechtli­che Vorschrift­en gestützt werden sollen – und nicht etwa auf das Polizei- und Ordnungsre­cht oder das Forstrecht. In der Begründung habe das Ministeriu­m unter anderem ausgeführt, dass die Baumhäuser baurechtli­ch unzulässig seien, weil Bestimmung­en des Brandschut­zes verletzt würden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Aktion aber verschiede­ne rechtliche Mängel. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriu­ms erkennbar, dass es letztlich um die Entfernung der Braunkohle­gegner aus dem Waldstück gegangen sei. Das aber sei nicht Zweck der angewandte­n baurechtli­chen Regelungen zum Brandschut­z. Nach Angaben des Gerichts hat die Entscheidu­ng nun allerdings keine unmittelba­ren Folgen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Beteiligte­n können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über diesen würde das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster entscheide­n.

Unstimmigk­eiten zwischen Land und Landratsam­t gibt es auch bei der Frage, ob ein Camp von Baumbesetz­ern im Altdorfer Wald (Kreis Ravensburg) geräumt werden soll. Während die Behörde in Ravensburg die Besetzer duldet, würde sich Forstminis­ter Peter Hauk (CDU) eine Räumung wünschen. Er vertritt das Land, dem das betroffene Flurstück gehört. Ein Protestcam­p im Münchner Forst Kasten hatte die Polizei dort dagegen geräumt.

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