Finanzamt erkennt höhere Pauschalen bei Umzug für den Beruf an
(dpa) - Wer berufsbedingt die Wohnung wechselt, hat gute Chancen, dadurch seine Einkommensteuer zu reduzieren. „Neben größeren Posten wie zum Beispiel Maklerkosten, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedition, die einzeln belegt werden müssen, ist zusätzlich ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium neue Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge ab 1. April 2021 gelten. Wer jobbedingt umzieht, kann zunächst eine Pauschale von 870 Euro ansetzen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann ein Betrag von jeweils 580 Euro hinzugerechnet werden. Wer umzieht, aber bislang keine eigene Wohnung hatte oder nicht in eine eigene Wohnung zieht, kann zumindest eine Pauschale von 174 Euro geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte. Dabei kommt es nicht auf die Wegstrecke an, sondern auf die geringere Fahrtzeit: Wer durch den Umzug täglich rund eine Stunde weniger für den Weg zur Arbeit benötigt, kann die Pauschalen geltend machen.