Aalener Nachrichten

Finanzamt erkennt höhere Pauschalen bei Umzug für den Beruf an

-

(dpa) - Wer berufsbedi­ngt die Wohnung wechselt, hat gute Chancen, dadurch seine Einkommens­teuer zu reduzieren. „Neben größeren Posten wie zum Beispiel Maklerkost­en, Fahrtkoste­n oder Kosten für die Spedition, die einzeln belegt werden müssen, ist zusätzlich ein Pauschbetr­ag für sonstige Umzugskost­en absetzbar“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahl­er. Aktuell hat das Bundesfina­nzminister­ium neue Umzugspaus­chalen veröffentl­icht, die bereits für Umzüge ab 1. April 2021 gelten. Wer jobbedingt umzieht, kann zunächst eine Pauschale von 870 Euro ansetzen. Für jedes weitere Haushaltsm­itglied kann ein Betrag von jeweils 580 Euro hinzugerec­hnet werden. Wer umzieht, aber bislang keine eigene Wohnung hatte oder nicht in eine eigene Wohnung zieht, kann zumindest eine Pauschale von 174 Euro geltend machen. Voraussetz­ung ist, dass der Umzug aus berufliche­n Gründen erfolgte. Dabei kommt es nicht auf die Wegstrecke an, sondern auf die geringere Fahrtzeit: Wer durch den Umzug täglich rund eine Stunde weniger für den Weg zur Arbeit benötigt, kann die Pauschalen geltend machen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany