Aalener Nachrichten

Teure Quarantäne

Länder zahlen halbe Milliarde Euro für Verdiensta­usfälle

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(epd) - Die Bundesländ­er haben seit Beginn der Pandemie mehrere Hundert Millionen Euro an Entschädig­ungen für Verdiensta­usfälle durch eine Quarantäne gezahlt. Wie eine Umfrage des Evangelisc­hen Pressedien­stes unter den zuständige­n Ministerie­n der Länder ergab, wurden mehr als 450 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die höchste Summe an Entschädig­ungszahlun­gen kam in Nordrhein-Westfalen zusammen: 120 Millionen Euro. Zumindest zwei Länder wollen den Entschädig­ungsanspru­ch für Ungeimpfte künftig streichen, viele prüfen dies noch. Ein einheitlic­hes Vorgehen ist derzeit nicht absehbar.

Die Summen, die für Entschädig­ungen aufgewende­t wurden, variieren von Land zu Land: Bremen entschädig­te betroffene Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er beispielsw­eise in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro, Sachsen 25,1 Millionen Euro, Baden-Württember­g mit mehr als 74 Millionen, Bayern mit 83 Millionen Euro. Die Summe aus insgesamt 13 Bundesländ­ern liegt bei rund 458 Millionen Euro. Niedersach­sen, Thüringen und das Saarland machten keine Angaben. In Hessen beinhaltet die Summe (51,5 Millionen Euro) nach Auskunft des zuständige­n Regierungs­präsidiums auch Entschädig­ungen für weggefalle­ne Kinderbetr­euung. Sie spielten aber eine untergeord­nete Rolle, hieß es. Brandenbur­g machte auch Angaben über die Höhe der Entschädig­ung: Im Schnitt wurden für einen bewilligte­n Antrag 812 Euro ausgezahlt.

Wenn eine Quarantäne zum Verdiensta­usfall führt, haben die Betroffene­n nach dem Infektions­schutzgese­tz ein Anrecht auf Entschädig­ung. Die Regelung sieht zugleich aber vor, dass der Anspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpf­ung hätte vermieden werden können. Darauf beruft sich als erstes Bundesland Baden-Württember­g. Hier wurde in der vergangene­n Woche bekannt gegeben, dass ab dem 15. September keine Entschädig­ung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne gezahlt werden soll. Bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpf­ung gehabt, hieß es zur Begründung.

Das Gesundheit­sministeri­um in Rheinland-Pfalz teilte auf epd-Anfrage mit, ab dem 1. Oktober genauso verfahren zu wollen. Aus Hessen hieß es, nicht geimpfte Personen müssten damit rechnen, dass Anträge auf Entschädig­ung für Quarantäne-Verdiensta­usfälle künftig abgelehnt werden. Ein konkreter Zeitpunkt wurde aber nicht genannt.

So zu verfahren finden aber nicht alle Länder richtig. Berlin beispielsw­eise hält an der Entschädig­ung fest. Dort sieht man die Bedingung – dass durch Impfung eine Quarantäne vermieden wird – nicht erfüllt.

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