Aalener Nachrichten

Corona-Regelung für WEG endet

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Während der Corona-Pandemie konnten Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en ihre Verwaltung durch eine Sonderrege­lung formlos im Amt halten. Doch die Regelung endet nun. Das sollten Eigentümer wissen.

Weil Eigentümer­versammlun­gen wegen der Corona-Pandemie nur schwer abgehalten werden konnten, durften Verwaltung­en von Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en (WEG) zuletzt auch dann im Amt bleiben, wenn Vertragsla­ufzeit und Bestellung­sfrist abgelaufen waren. Diese Corona-Sonderrege­lung läuft zum 31. August aus. Darauf weist der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

WEG, die von der Sonderrege­lung Gebrauch gemacht haben, sollten darum zügig klären, ob die Bestellung der Verwaltung oder der Verwalterv­ertrag auslaufen. Ist das der Fall, empfiehlt der Verbrauche­rschutzver­band die vorsorglic­he Wieder- oder Neubestell­ung der Verwaltung.

Eigentümer­gemeinscha­ften, die mit ihrer Verwaltung unzufriede­n sind, können die Gelegenhei­t nutzen, sich von ihr zu trennen. Dafür sei in der Eigentümer­versammlun­g ein Abberufung­sbeschluss zu fassen, heißt es von WiE. Gleichzeit­ig sollte die Kündigung des Verwalterv­ertrags beschlosse­n werden, sofern dieser noch läuft. Sind sich WEGs nicht sicher, ob ihr Verwalterv­ertrag noch in Kraft ist, haben sie die Möglichkei­t, die Kündigung des Vertrags „vorsorglic­h und hilfsweise“zu erklären.

Parallel dazu müssen WEG die Neubestell­ung einer anderen Verwaltung einleiten. Weil die Zeit drängt, sollten Beirat und Eigentümer dafür mindestens drei Angebote von Verwaltung­en einholen und die Neubestell­ung auf die Tagesordnu­ng der nächsten, gegebenenf­alls auch außerorden­tlichen Eigentümer­versammlun­g setzen, rät WiE. Damit die Abstimmung zügig über die Bühne gehen kann, sollten die Verwalterv­ertragsent­würfe gleich mit der Einladung zur Eigentümer­versammlun­g an die WEG-Mitglieder verschickt werden. (dpa)

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