Krankschreibung per Telefon verlängert
Hausärzteverband will Regelung dauerhaft festschreiben
BERLIN (dpa) - Angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison bleiben Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden noch bis ins Frühjahr auch telefonisch möglich – ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine bis Monatsende laufende Sonderregelung bis 31. März 2023 zu verlängern.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärzten zu haben und können für bis zu sieben weitere Kalendertage verlängert werden. Die Debatte um Lockerungen von Corona-Schutzvorgaben geht weiter.
Der Bundesausschuss erläuterte, im Moment sei schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungsund Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patienten und das Praxispersonal zu setzen.
Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter in Praxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiter eine einfache Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.
Der Deutsche Hausärzteverband hält die Verlängerung für „zu wenig“und forderte erneut eine dauerhafte Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, sofern Behandlungen in der Praxis nicht aus medizinischer Sicht notwendig sind. Patienten müssten sich nicht hustend und schniefend ins Wartezimmer setzen nur aufgrund einer für den Arbeitgeber notwendigen Bescheinigung.
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich nicht mehr überall in Deutschland in Isolation begeben: Bayern und Baden-Württemberg hatten entsprechende Regeln am Mittwoch abgeschafft, am Donnerstag folgte Schleswig-Holstein. Auch in Hessen gibt es solche Pläne. Das Vorgehen wurde von Patientenschützern und Gewerkschaftern kritisiert. Vor allem Rufe nach einem gemeinsamen Vorgehen der Länder wurden laut.
Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte, er sei „erschrocken darüber, dass die vier Bundesländer in Bezug auf die Isolationspflicht einen Alleingang wagen“. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte, es sei stark zu bezweifeln, ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei, Isolationspflichten aufzugeben. „Wo ohnehin schon Personalmangel herrscht, stehen Beschäftigte noch stärker unter Druck, trotz Infektion und Krankheitssymptomen zu arbeiten.“Sie empfahl Arbeitnehmern, „sich mit Infektionskrankheiten nach jeweils geltenden Regeln arbeitsunfähig zu melden und freiwillig Kontakte auch im privaten Umfeld drastisch zu reduzieren“.