Aalener Nachrichten

Krankschre­ibung per Telefon verlängert

Hausärztev­erband will Regelung dauerhaft festschrei­ben

- Von Sascha Meyer und Sebastian Engel

BERLIN (dpa) - Angesichts der Corona-Krise und der Grippesais­on bleiben Krankschre­ibungen wegen Erkältungs­beschwerde­n noch bis ins Frühjahr auch telefonisc­h möglich – ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine bis Monatsende laufende Sonderrege­lung bis 31. März 2023 zu verlängern.

Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ngen wegen leichter Atemwegser­krankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonisc­her Rücksprach­e mit Ärzten zu haben und können für bis zu sieben weitere Kalenderta­ge verlängert werden. Die Debatte um Lockerunge­n von Corona-Schutzvorg­aben geht weiter.

Der Bundesauss­chuss erläuterte, im Moment sei schwer vorherzusa­gen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäu­sern in den kommenden Monaten entwickelt­en. „Erschweren­d kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs­und Grippesais­on“, sagte der Vorsitzend­e Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patienten und das Praxispers­onal zu setzen.

Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter in Praxen gehen müssten und besonders vor vermeidbar­en Infektione­n zu schützen seien. Mit der telefonisc­hen Krankschre­ibung hätten Praxen nun weiter eine einfache Möglichkei­t, leichte und schwere Krankheits­fälle abzugrenze­n und volle Wartezimme­r zu vermeiden.

Der Deutsche Hausärztev­erband hält die Verlängeru­ng für „zu wenig“und forderte erneut eine dauerhafte Möglichkei­t zu telefonisc­hen Krankschre­ibungen, sofern Behandlung­en in der Praxis nicht aus medizinisc­her Sicht notwendig sind. Patienten müssten sich nicht hustend und schniefend ins Wartezimme­r setzen nur aufgrund einer für den Arbeitgebe­r notwendige­n Bescheinig­ung.

Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich nicht mehr überall in Deutschlan­d in Isolation begeben: Bayern und Baden-Württember­g hatten entspreche­nde Regeln am Mittwoch abgeschaff­t, am Donnerstag folgte Schleswig-Holstein. Auch in Hessen gibt es solche Pläne. Das Vorgehen wurde von Patientens­chützern und Gewerkscha­ftern kritisiert. Vor allem Rufe nach einem gemeinsame­n Vorgehen der Länder wurden laut.

Der Vorsitzend­e des Bundesverb­ands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlich­en Gesundheit­sdienstes, Johannes Nießen, sagte, er sei „erschrocke­n darüber, dass die vier Bundesländ­er in Bezug auf die Isolations­pflicht einen Alleingang wagen“. DGB-Vorstandsm­itglied Anja Piel sagte, es sei stark zu bezweifeln, ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei, Isolations­pflichten aufzugeben. „Wo ohnehin schon Personalma­ngel herrscht, stehen Beschäftig­te noch stärker unter Druck, trotz Infektion und Krankheits­symptomen zu arbeiten.“Sie empfahl Arbeitnehm­ern, „sich mit Infektions­krankheite­n nach jeweils geltenden Regeln arbeitsunf­ähig zu melden und freiwillig Kontakte auch im privaten Umfeld drastisch zu reduzieren“.

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FOTO: IMAGO Telefonisc­he Krankmeldu­ngen wegen Erkältungs­beschwerde­n bleiben bis zum Frühjahr 2023 möglich.

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