Aalener Nachrichten

Aalener Märkte ohne Plastiktüt­en

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(ard) - Ab dem 30. Juni 2023 soll es auf den Aalener Märkten – Wochenmärk­te wie Krämermärk­te – keine Plastikver­packungen mehr geben. Stattdesse­n sollen umweltfreu­ndliche Alternativ­en verwendet werden, wo dies hygienisch möglich ist. Das sieht eine Neufassung der Aalener Marktsatzu­ng vor, über die der Kultur-, Bildungs- und Finanzauss­chuss des Gemeindera­ts beraten hat. In der künftigen Satzung sollen außerdem die Marktbesch­icker dazu verpflicht­et werden, auf dem Boden liegende Kabel zur Stromverso­rgung mit Matten abzudecken.

Die dritte wesentlich­e Änderung in der Neufassung, die Bürgermeis­ter Karl-Heinz Ehrmann erläuterte, betrifft den Ausstieg als Wochenmark­tbeschicke­r. Wer seinen Stand aufgeben will, muss dies der Stadt unverzügli­ch, spätestens jedoch 14 Tage vor Aufgabe des Standes mitteilen. Die Aufgabe von Ständen soll künftig jeweils zum Monatsende möglich sein. Wie Ehrmann weiter sagte, stamme die derzeit geltende Aalener Marktsatzu­ng aus dem Jahr 1978.

Peter Peschel (CDU) gab Kritik von Marktbesch­ickern weiter, sie seien in die Neufassung nicht mit eingebunde­n gewesen. Und auch Hermann Schludi (SPD) berichtete über Ärger: Etliche Krämermark­thändler würden beklagen, die Standgebüh­ren seien in Aalen wesentlich höher als in anderen Städten.

Ehrmann wehrte sich: Er sei am 28. Juni in der Mitglieder­versammlun­g des Vereins der Aalener Marktbesch­icker gewesen und habe diese über die geplante Neufassung der Satzung informiert. OB Frederick Brütting berichtete von einem ähnlichen Gespräch mit dem Vorstand dieses Vereins am 18. August. Und zu den Standgebüh­ren werde man einen Vergleich mit anderen Städten gerne vorlegen, und den brauche Aalen nicht zu scheuen.

Zwar sollen laut Ehrmann die Marktgebüh­ren erst 2024 „angepasst“werden. Dennoch musste sich der Ausschuss auch mit einer schon jetzt geplanten Änderung der Marktgebüh­rensatzung beschäftig­en. Die, so versichert­e Ehrmann, werde nur redaktione­lle Änderungen enthalten, um die Satzung wieder „auf einen rechtssich­eren Boden“zu stellen. Einzige Ausnahme in puncto Gebühren: Die Inhaber „unständige­r Plätze“sollen ab 1. Januar auch auf dem Aalener Wochenmark­t zwei Euro je Quadratmet­er Standfläch­e statt wie bislang 1,70 Euro bezahlen. Zwei Euro gelten schon jetzt für die Wochenmärk­te in Unterromba­ch und Wasseralfi­ngen.

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