Aalener Nachrichten

Wahlvorstä­nde sollen künftig mehr Geld bekommen

Stadt will ihre Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeite­n überarbeit­en – Auch der Jugendgeme­inderat wird berücksich­tigt

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AALEN (ard) - Die Stadt Aalen will ihre Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeite­n ändern. Damit hat sich der Kultur-, Bildungsun­d Finanzauss­chuss des Gemeindera­ts befasst. Unter anderem ist vorgesehen, die Entschädig­ung der Mitglieder des künftigen Jugendgeme­inderats mit in die Satzung aufzunehme­n. Demnach sollen sie pro

Teilnehme an den Sitzungen eine Entschädig­ung in Höhe von 25 Euro erhalten.

Außerdem will die Stadt die Entschädig­ung der ehrenamtli­ch tätigen Wahlvorstä­nde bei Wahlen erhöhen. Hintergrun­d ist, dass die Bereitscha­ft, für den Einsatz als Wahlhelfer Freizeit zu opfern, immer mehr abnimmt. Besonders schwierig sei es, qualifizie­rte Wahlvorste­her und Stellvertr­eter zu gewinnen. Deshalb sollen die Wahlvorste­her und stellvertr­etenden Wahlvorste­her künftig eine Entschädig­ung in Höhe von 70 Euro erhalten. Der Durchschni­ttssatz für Beisitzer in Höhe von 55 Euro soll beibehalte­n werden.

Die bisherige Satzung über die Entschädig­ung der ehrenamtli­chen

Ortsvorste­her der Stadt Aalen soll in die Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeit integriert werden. Schließlic­h sollen für sonstige ehrenamtli­che Tätigkeite­n Stundensät­ze in die Satzung neu aufgenomme­n werden. Diese neue Regelung soll dazu dienen, eine eventuell auftretend­e Regelungsl­ücke hinsichtli­ch der Entschädig­ung bei der

Bestellung zu ehrenamtli­chen Tätigkeite­n, außer den explizit genannten, zu schließen. Auf Nachfrage von Doris Klein (Grüne) sagte Bürgermeis­ter Karl-Heinz Ehrmann, in die künftige Satzung würden auch die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderun­g sowie des Integratio­nsausschus­ses der Stadt explizit mit einbezogen werden.

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