„Das, was in der Anklage steht, stimmt alles“
Zu Tode gequälter Zweijähriger aus Aufhausen – Prozess gegen die Mutter hat im Amtsgericht begonnen
- Am Ellwanger Amtsgericht hat am Mittwochmorgen der Prozess gegen die Mutter des fast zweijährigen Jungen begonnen, der im Herbst 2021 vom damaligen Lebensgefährten der Frau in Aufhausen zu Tode gequält worden war. Bereits im Mai ist der damals 33-Jährige vor dem Ellwanger Landgericht wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter muss sich nun wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung verantworten. Den Vorsitz hat Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker.
Während der mehrtägigen Verhandlung im Landgericht gegen ihren Lebensgefährten hatte die Frau noch jegliche Aussage verweigert. Für Irritationen hatte jedoch ein Interview gesorgt, das die 37-Jährige kurz darauf dem TV-Sender RTL gegeben hatte. Hier behauptete sie, der Täter habe sich ihr Vertrauen erschlichen. Sie habe zunächst geglaubt, der Freund kümmere sich „liebevoll“um das Kind. Von Verletzungen und Misshandlungsspuren will sie nichts mitbekommen haben. Jetzt aber steht die 37-Jährige selbst vor Gericht. Doch auch hier wich sie nicht von der Behauptung ab, nichts von den Wunden und Hämatomen, die der Lebensgefährte dem Kleinkind beigebracht hatte, mitbekommen zu haben – zunächst.
Bevor die Angeklagte vernommen wurde, verlas Oberstaatsanwalt Dirk Schulte den Sachverhalt, der der 37-Jährigen zur Last gelegt wird. In der Wohnung im Bopfinger Teilort Aufhausen lebte die Verkäuferin mit Hauptschulabschluss mit ihren fünf Kindern, darunter das spätere Opfer des Lebensgefährten. Dieser soll sich zunächst meist am Wochenende und dann kurz vor dem Tod des Jungen am 21. Oktober 2021 ständig in der Wohnung aufgehalten haben. Laut Staatsanwalt soll die Mutter dem 33-Jährigen die Pflege des Kleinkinds überlassen haben, wobei dieser sich ums Wickeln, Füttern und Duschen gekümmert habe.
Der Täter habe die Wehrlosigkeit des „zwölf Kilogramm“leichten und „89 Zentimeter“großen Kindes ausgenutzt, um es „zu quälen und schwer zu misshandeln“, so Schulte weiter. So soll dieser den Jungen unter anderem kopfüber in ein Wasserfass getaucht und ihm mit Fingernägeln in die Brust und die Peniswurzel gekniffen haben. Weiter beschrieb Schulte zahlreiche Wunden und Hämatome durch Griffe, Bisse und Schläge sowie den fatalen Stampftritt in den Bauch des Kleinkinds.
Dadurch sei es zum Abreißen einer Darmschlinge und zu Einblutungen in den Bauchbereich gekommen. Verletzungen, an denen der Zweijährige kurze Zeit später im Ostalb-Klinikum in Aalen verstorben war.
Die Angeklagte müsse von den Misshandlungen gewusst haben. Es sei ihr jederzeit möglich gewesen, das Kind der Obhut des Täters zu entziehen, betonte der Staatsanwalt. Sie habe jedoch die Qualen des Sohnes in Kauf genommen und gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen.
Anders als im Prozess gegen den früheren Freund war die 37-Jährige diesmal bereit, Angaben zu machen. So lebt sie mittlerweile in einem Frauenhaus in Schwäbisch Hall, will einer geregelten Tätigkeit in einem Supermarkt nachgehen. Ihre verbliebenen vier Kinder befinden sich ihrer Aussage nach in Einrichtungen und Wohngruppen. Am 2. Januar möchte die Angeklagte wieder eine eigene Wohnung in der Nähe von Crailsheim beziehen.
Sie sei „aus allen Wolken gefallen und zusammengebrochen“, als sie aus der „Zeitung“erfahren habe, was der Ex-Freund ihrem jüngsten Sohn angetan haben soll, erzählte die Beschuldigte in der folgenden Befragung durch Richter Strecker. Auch von Selbstmordgedanken und der Einweisung in eine Tagesklinik berichtete sie.
Dass sie die Qualen des Sohnes nicht bemerkt haben will, nahm ihr der Vorsitzende jedoch nicht ab. Immer wieder wies er auf die Vielzahl und Heftigkeit der Wunden hin. Das Kind sei am Ende so „entstellt“gewesen, das müsse man bemerkt haben, sagte er. Die Angeklagte blieb bei ihrer Version. Sie habe in dieser Zeit viele Termine gehabt, das Kind kaum gesehen. Zudem habe der Freund den Sohn von ihr und den Geschwistern immer weiter ferngehalten.
Doch auch das glaubte ihr Strecker nicht. Es gebe zahlreiche Hinweise, dass die Angeklagte sehr wohl gewusst habe, dass es dem Kind nicht gut gehe – unter anderem Chatprotokolle
und Warnungen des ältesten Sohns, der die Mutter darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Freund das Kind misshandelt.
Über ihren Anwalt Rainer Schwarz erbat sich die Angeklagte eine kurze Pause, die sie vor dem Amtsgericht verbrachte. Der Bruder der 37-Jährigen nutzte die Gelegenheit, um der Beschuldigten ins Gewissen zu reden. „Sag die Wahrheit. Das glaubt dir niemand“, so der Bruder. Kurioserweise riet ihr auch der ebenfalls anwesende RTL-Reporter, der im Frühjahr das Interview gedreht hatte, „endlich auszupacken“.
Mit Tränen in den Augen kehrte die Beschuldigte in den Gerichtssaal zurück. „Das, was in der Anklage steht, stimmt alles“, sagte sie. Sie habe gewusst, was der Lebensgefährte dem Sohn antue. „Ich hatte Angst und war blind und blöd“, führte sie aus.
Dann erzählte die 37-Jährige von der Beziehung zum Täter. Sie will ihn über eine Freundin kennengelernt haben. Anfangs habe er sich liebevoll um die Kinder gekümmert, man habe gut mit ihm reden können. Dann habe der Lebensgefährte sich verändert. Sie habe Angst vor ihm gehabt.
Besagte Freundin war an diesem Tag ebenfalls als Zeugin geladen. Sie berichtete von Beulen, blauen Flecken und Handabdrücken auf dem Po des Kindes, die ihr aufgefallen waren. Auch will sie den Jungen schreien gehört haben, wenn dieser alleine mit dem Täter gewesen sei. Die Beschuldigte habe das alles auch mitbekommen, gab die Zeugin zu Protokoll.
Auch die frühere Vermieterin der Wohnung in Aufhausen sagte aus, war allerdings auf eine Dolmetscherin angewiesen. Auch sie will blaue Flecken an dem Kind festgestellt haben. Sie habe das Gefühl gehabt, der Junge habe Angst vor Menschen, erzählte die 60-Jährige. In der Art, wie der Täter mit dem Zweijährigen umgegangen ist, sei ihr nichts Ungewöhnliches aufgefallen. Allerdings berichtete sie, dass die Beschuldigte häufig nicht zu Hause gewesen und abends oft erst spät in die Wohnung gekommen sei.
Wie schon im Prozess gegen den Täter war auch diesmal Sebastian Kunz, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ulm, geladen, der das Kind nach seinem Tod obduziert hatte. Als Todesursache benannte er ein schweres Bauchtrauma, das wohl durch einen Stampftritt zu einem 18 Zentimeter langen Abriss einer Dünndarmschlinge geführt hatte. Letztendlich sei der Junge an Herz-Kreislaufversagen gestorben, so Kunz.
Wie schon im Landgericht blieben den Zuschauern auch diesmal die Bilder der Obduktion nicht erspart. Sie zeigten den Körper eines kleinen geschundenen Jungen, der laut Kunz zudem Anzeichen von Dehydrierung und Mangelernährung aufwies.
Richter Strecker wollte wissen, welche Schmerzen das Kleinkind möglicherweise erlitten hat und ob die Mutter nicht schon den Notarzt hätte rufen können. Die Entzündungsreaktion durch den Abriss der Darmschlinge hätte einen „intensiven Schmerzreiz mit Krämpfen und Übelkeit“zur Folge. Er sei sicher, dass das Kind Auffälligkeiten gezeigt und den Schmerz in irgendeiner Form nach außen getragen habe, antwortete Kunz.
Der Prozess wird am Donnerstag, 24. November, fortgesetzt. Als Zeugen sind die Polizeibeamten geladen, die in dem Fall ermittelt haben. Danach werden die Plädoyers gehalten. Dann soll das Urteil bekanntgegeben werden.