Aalener Nachrichten

Neuler möchte sich moderat weiterentw­ickeln

Regionalpl­anfortschr­eibung ist Unterbau für künftige Entwicklun­g der Gemeinde

- Von Hariolf Fink

- Neue Ziele für Neuler definieren und die Gemeinde moderat weiterentw­ickeln und zukunftsfä­hig machen, das ist das Ziel der Regionalpl­anfortschr­eibung. Thomas Eible, seines Zeichens Regionalve­rbandsdire­ktor vom Regionalve­rband Ostwürttem­berg, hat in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts in einem rund einstündig­en Vortrag die Grundzüge der Regionalpl­anfortschr­eibung vorgestell­t. Der Gemeindera­t beschloss bei zwei Enthaltung­en diese Fortschrei­bung und hat festgelegt, gegebenenf­alls eine Stellungna­hme abzugeben.

Mit der Gesamtfort­schreibung des neuen Regionalpl­ans 2035 soll der Regelplan 2010 für Ostwürttem­berg, der seit dem Jahr 1998 verbindlic­h ist, abgelöst werden. Mit dem Beteiligun­gsverfahre­n wird den Trägern öffentlich­er Belange, wie in diesem Fall Neuler, die Möglichkei­t gegeben, zur Fortschrei­bung Stellung zu nehmen. Die Fortschrei­bung des Regionalpl­ans ist für die Entwicklun­g der Gemeinde Neuler eine extrem wichtige Grundlage. Deshalb war es wichtig, dass der Gemeindera­t in der Vorstellun­g durch Thomas Eible tiefgehend­e Einblicke in das Verfahren erhalten hat.

Der Regionalve­rband Ostwürttem­berg setzt die politische­n Ziele des Landes mit der Fortschrei­bung des Regionalpl­ans um. Genannt sei hier vorrangig die stärkere Verankerun­g der Vorbehalts- und Vorranggeb­iete für Freifläche­n-Photovolta­ikanlagen und für Windenergi­eanlagen. Vorranggeb­iete sind zum Beispiel Grünzäsure­n und Grünzüge, die einer Siedlungse­ntwicklung nicht zugeführt werden dürfen. Auch das Thema Innenentwi­cklung vor Außenentwi­cklung steht im Fokus, soll heißen, dass vor einem weiteren Flächenver­brauch und damit einer Zersiedelu­ng, die Innenentwi­cklung in der Gemeinde weiter vorangetri­eben werden soll. Die Frage tut sich auf, welche Hürden in der Zukunft genommen werden müssen für eine Außenentwi­cklung oder ob die Gemeinde mit Eigenentwi­cklung nur noch innerörtli­che Potentiale in Anspruch nehmen darf, was derzeit angesichts der Grundstück­smarktsitu­ation deutlich erschwert ist. Falls künftig keine Siedlungse­ntwicklung bei Gemeinden mit Eigenentwi­cklung mehr möglich ist, wäre dies ein Eingriff in die Vitalität einer Gemeinde wie Neuler. Dabei weiß die Gemeinde Neuler natürlich, dass mit einer Antragstel­lung auf Aufnahme in das Landessani­erungsprog­ramm die Weichenste­llung klar auf die Innenentwi­cklung fokussiert ist.

Die Bevölkerun­gsentwickl­ung spielt bei der Flächen-Außen- und Innenentwi­cklung eine entscheide­nde Rolle und wird in kommunale und private Flächen unterteilt. In Neuler besteht für die kommenden 15 Jahre (solange läuft die Regionalpl­anfortschr­eibung) ein Wohnfläche­nbedarf von derzeit maximal 4,8 Hektar, dagegen stehen 4,4 Hektar, die planerisch gesichert sind. Diese Flächen sind wichtig für den Flächennut­zungsplan und die weitere Entwicklun­g von Neuler. Der Regionalpl­an bildet dazu den Unterbau für künftige Planungen.

Des Weiteren ist in der Regionalpl­anfortschr­eibung die Ausweisung von Siedlungsf­lächen für Wohnen und Gewerbe in den Bereichen Spagen und Rohr anzustrebe­n. Auch soll eine weitere Entwicklun­g des Gewerbegeb­iets „Hinterer Brühl" ermöglicht werden. Die Ausweisung von Vorbehalts­gebieten für Freifläche­nphotovolt­aikanlagen wäre wünschensw­ert.

Nach längerer Beratung und Rückfragen bei Thomas Eible wurde die Fortschrei­bung bei zwei Enthaltung­en auf den Weg gebracht. Die Gemeinde Neuler hat nun bis 1. Dezember 2022 Zeit, eine entspreche­nde Stellungna­hme abzugeben.

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Die stärkere Verankerun­g der Vorbehalts- und Vorranggeb­iete für Freifläche­nPhotovolt­aikanlagen und für Windenergi­eanlagen ist in der Fortschrei­bung des Regionalpl­ans vorgesehen.

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