Aalener Nachrichten

Breite Kritik an Abschöpfun­g von „Zufallsgew­innen“zur Finanzieru­ng der Strompreis­bremse

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machen Front gegen Pläne der Bundesregi­erung, zur Mitfinanzi­erung der Strompreis­bremse „Zufallsgew­inne“auf dem Strommarkt abzuschöpf­en. Der Gesetzentw­urf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsg­arantie, teilte der Hamburger Energiever­sorger Lichtblick unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsguta­chten mit. „Der geplante Abschöpfun­gsmechanis­mus führt zu tiefgreife­nden Verzerrung­en auf dem deutschen Strommarkt.“Folge dieser Entwicklun­gen seien steigende Strompreis­e für Verbrauche­r, eine Behinderun­g des weiteren Ausbaus von Erneuerbar­e-EnergienAn­lagen sowie im Einzelfall die Zahlungsun­fähigkeit der Anlagenbet­reiber. Scharfe Kritik am Gesetzentw­urf, der derzeit innerhalb der Bundesregi­erung noch in der Ressortabs­timmung ist, kam auch vom Bundesverb­and Erneuerbar­e Energien. Die Präsidenti­n Simone Peter erklärte: „Es bestehen erhebliche verfassung­srechtlich­e und europarech­tliche Bedenken. Rückwirken­de Eingriffe in wirtschaft­liche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzl­ich als klar verfassung­swidrig beschieden.“Ein Gesetzentw­urf des Kanzleramt­s, des Finanz- sowie Wirtschaft­sministeri­ums sieht vor, dass zur Mitfinanzi­erung der Preisbrems­e befristet bis mindestens Ende Juni kommenden

Jahres „Zufallsgew­inne“von Unternehme­n auf dem Strommarkt rückwirken­d ab 1. September abgeschöpf­t werden. Das betrifft etwa Produzente­n von Ökostrom, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Viele Stromerzeu­ger erzielten gegenwärti­g erhebliche Mehreinnah­men, die zum ganz überwiegen­den Teil unerwartet gewesen seien, heißt es im Gesetzentw­urf. Die Rede ist von „Überschuss­erlösen“. (dpa)

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