Breite Kritik an Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“zur Finanzierung der Strompreisbremse
machen Front gegen Pläne der Bundesregierung, zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse „Zufallsgewinne“auf dem Strommarkt abzuschöpfen. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten mit. „Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt.“Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-EnergienAnlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärte: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden.“Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Preisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden
Jahres „Zufallsgewinne“von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Viele Stromerzeuger erzielten gegenwärtig erhebliche Mehreinnahmen, die zum ganz überwiegenden Teil unerwartet gewesen seien, heißt es im Gesetzentwurf. Die Rede ist von „Überschusserlösen“. (dpa)