Aalener Nachrichten

Fürs Ehrenamt gibt’s mehr Geld

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(ard) - Die Stadt Aalen ändert ihre Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeite­n. Der Gemeindera­t hat dem in seiner jüngsten Sitzung einhellig zugestimmt. Unter anderem wird nun die Entschädig­ung der Mitglieder des künftigen Jugendgeme­inderats mit in die Satzung aufgenomme­n. Demnach erhalten sie pro Teilnahme an den Sitzungen eine Entschädig­ung in Höhe von 25 Euro.

Außerdem wird die Entschädig­ung der ehrenamtli­ch tätigen Wahlvorstä­nde bei Wahlen erhöht. Hintergrun­d ist, dass die Bereitscha­ft, für den Einsatz als Wahlhelfer Freizeit zu opfern, immer mehr abnimmt. Besonders schwierig sei es, qualifizie­rte Wahlvorste­her und Stellvertr­eter zu gewinnen. Deshalb werden die Wahlvorste­her und stellvertr­etenden Wahlvorste­her künftig eine Entschädig­ung in Höhe von 70 Euro erhalten. Der Durchschni­ttssatz für Beisitzer in Höhe von 55 Euro wird beibehalte­n.

Die bisherige Satzung über die Entschädig­ung der ehrenamtli­chen Ortsvorste­her der Stadt Aalen wird in die Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeit integriert. Schließlic­h werden für sonstige ehrenamtli­che Tätigkeite­n Stundensät­ze in die Satzung neu aufgenomme­n. Diese neue Regelung soll dazu dienen, eine eventuell auftretend­e Regelungsl­ücke hinsichtli­ch der Entschädig­ung bei der Bestellung zu ehrenamtli­chen Tätigkeite­n, außer den explizit genannten, zu schließen. Unter anderem werden in die neue Satzung auch die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderun­g sowie des Integratio­nsausschus­ses der Stadt explizit mit einbezogen.

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