VfR sagt Mitgliederversammlung ab
Warum sich das Gremium um den Insolvenzverwalter für eine Vertagung entschieden hat
(an) - Rolle rückwärts. Nachdem der Fußball-Regionalligist VfR Aalen laut eines Medienberichts seine Mitgliederversammlung für den 8. Dezember vorgesehen hatte, veröffentlicht der Verein gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter nun an diesem Dienstag eine Pressemitteilung. Der Inhalt: Die Mitgliederversammlung wird nicht wie vorgesehen am 8. Dezember abgehalten.
„Nach Auskunft des Sprechers des Präsidiums des VfR Aalen 1921 e. V. war bereits seit längerem und vor dem anhängigen Insolvenzeröffnungsverfahren eine Mitgliederversammlung für den 8. Dezember vorgesehen“, so beginnt die kurze Mitteilung. Die Gründe für die Absage: Als wesentliche Tagesordnungspunkte dieser Mitgliederversammlung war die Feststellung des Jahresabschlusses 2021/2022 und die damit einhergehende Entlastung der Gremien geplant. Außerdem sollte der Aufsichtsrat neu gewählt werden.
Auf Anraten des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren aus der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner, Neu-Ulm, wurde die Abhaltung der Mitgliederversammlung zur Diskussion gestellt, da die geplanten Abstimmungen in der avisierten Mitgliederversammlung derzeit nicht vorgenommen werden können. Aufgrund des anhängigen Insolvenzverfahrens ist der Jahresabschluss 2021/2022 noch zu überarbeiten und kann zum Termin der geplanten Mitgliederversammlung nicht fertiggestellt werden. Die Neuwahl des Aufsichtsrats soll mit der angestrebten Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die Fortführung und Zukunft des Vereins wieder nachhaltig gesichert ist.
Aus diesen Gründen haben sich die Beteiligten entschieden, die für den 8. Dezember 2022 angedachte Mitgliederversammlung nicht abzuhalten. Geplant sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Durchführung einer Informationsveranstaltung im Januar 2023 und die Abhaltung einer Mitgliederversammlung voraussichtlich im April 2023.