Aalener Nachrichten

Steuererle­ichterunge­n für Homeoffice und Photovolta­ik

Bundestag will Änderungen in den Steuergese­tzen beschließe­n

- Von Jacqueline Westermann

- Steuerzahl­er in Deutschlan­d können sich freuen: Die Bundesregi­erung hat sich auf weitere Entlastung­en geeinigt. Die Erleichter­ungen sollen am Freitag im Bundestag beschlosse­n werden. Auf lange Sicht entlastet dies die Steuerzahl­er um 4,5 Milliarden Euro im Jahr. Die Änderungen im Überblick.

Homeoffice: Die Pauschale soll fortgesetz­t, aber vereinfach­t werden. Sie kann bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden, pro Tag können für das Arbeiten von zu Hause sechs Euro geltend gemacht werden. Einfachhei­tshalber ist pauschal auch ein Abzug von 1260 Euro im Jahr möglich. Dies gilt auch, wenn theoretisc­h ein anderer Arbeitspla­tz beziehungs­weise kein eigenes Arbeitszim­mer zur Verfügung steht.

Altersvors­orge: Das Gesetzesvo­rhaben sieht außerdem die steuerlich­e Berücksich­tigung von Rentenbeit­rägen vor, und zwar bereits ab dem kommenden Jahr, statt wie ursprüngli­ch geplant ab 2025. Die Rentenvers­icherungsb­eiträge sollen dann zu 100 Prozent als Sonderausg­aben absetzbar werden. Der Grundrente­nzuschlag

soll rückwirken­d zum 1. Januar 2021 steuerfrei werden.

Solaranlag­en: Steuerfrei sollen laut Gesetzesen­twurf ebenfalls Einnahmen aus Photovolta­ikanlagen werden. Bei Einfamilie­nhäusern soll dies für Anlagen bis zu 30 Kilowattpe­ak, bei Mehrfamili­enhäusern oder mit Gewerben gemischten Gebäuden bis zu 15 Kilowattpe­ak pro Wohneinhei­t gelten. Werden mehrere Anlagen betrieben, gilt die Steuerfrei­heit bis maximal 100 Kilowattpe­ak.

Sparerpaus­chbetrag:

Der Freibetrag für Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden soll angehoben werden. Bei Alleinsteh­enden von 801 Euro auf 1000 Euro, bei Paaren von 1602 auf 2000 Euro.

Immobilien:

Die Abschreibu­ng von Wohngebäud­en wurde durch den Finanzauss­chuss in dieser Woche nochmals geändert. Der lineare AfA-Satz, also die Abschreibu­ng über einen längeren Zeitraum von der Steuer, steigt für Wohngebäud­e von zwei auf drei Prozent. Diese Regelung soll bereits zum Jahresbegi­nn und sechs Monate früher als geplant eintreten.

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