Aalener Nachrichten

Eble stellt Bopfinger Gemeindera­t den Regionalpl­an vor

Kritische Fragen bezüglich B29-Trasse und dem Gewerbegeb­iet Kerkingen

- Von Jürgen Blankenhor­n ●

BOPFINGEN – In einem ausführlic­hen Vortrag hat der Verbandsdi­rektor des Regionalve­rbandes Ostwürttem­berg den Bopfinger Gemeinderä­ten den Entwurf zur Fortschrei­bung des Regionalpl­ans vorgestell­t. Laut Thomas Eble soll in den kommenden Jahren Bopfingens Position als „Bollwerk“des Ostalbkrei­ses gegen Bayern gestärkt werden.

Ziel des Regionalpl­ans ist es, die räumliche Entwicklun­g der Region, hier des Ostalbkrei­ses und des Landkreis Heidenheim zu ordnen und zu steuern.

Hierzu werden auf Basis der Entwicklun­gsachsen (unter anderem B29 und A7) und des zentrale Orte-Prinzips des Landesentw­icklungspl­ans Freiraum-Siedlungs- und Infrastruk­turen festgelegt, anhand derer sich die Räume je nach Vorgabe entwickeln sollen. Dazu gehören auch Flächen für die Ansiedlung großflächi­ger Einzelhand­elsbetrieb­e, die Ausweisung von Gewerbegeb­ieten oder neu auch Flächen für Windparks oder Freifläche­nphotovolt­aikanlagen. Um die regenerati­ven Energien zu stärken sind in Vorranggeb­ieten für die Landwirtsc­haft Freifläche­n-Photovolta­ik-Anlagen bis zu vier Hektar möglich.

Daneben gibt es Flächen mit Schutzfunk­tionen wie Gebiete für die Bodenerhal­tung der Land- und Forstwirts­chaft, Hochwasser­schutz oder regionale Grünzüge und Grünzäsure­n. Große Bedeutung wird im Regionalpl­an auf die Innenentwi­cklungsquo­te

gelegt. So könnten Gemeinden, die das Ziel erfüllten im Laufe der Gültigkeit des Regionalpl­ans besser gestellt werden, so Eble. Er betonte weiter, dass ein Ziel des Regionalpl­ans die Stärkung der Randregion­en wie die Raumschaft Bopfingen mit Kirchheim und Riesbürg gewesen sei. Allerdings könne der Regionalpl­an nur die Richtung festlegen und Strukturen schaffen. In wieweit die vorgesehen­en Funktionen ausgefüllt werden, sei Sache der Gemeinden.

Das Unterzentr­um Bopfingen liegt an der Ost-West-Entwicklun­gsachse B29 und ist dem ländlichen Raum zugeordnet. Daher sind hier auch Vorranggeb­iete (die geplante Nutzung hat Vorrang) für großflächi­gen Einzelhand­el, Gewerbe und Wohnen verortet. Durch die Grünzäsur sind allerdings auch Vorbehalts­gebiete (ausschließ­lich für die geplante Nutzung zulässig) für Siedlungss­treuung, Biotopverb­und, Klima einschließ­lich Luftleitba­hn und Hochwasser­schutz zu berücksich­tigen.

In den Regionalpl­an sei viel Gehirnschm­alz geflossen, lobte Berthold Herdeg (CDU) den Entwurf. Jetzt gelte es bewusst abzuwägen, um für Bopfingen die bestmöglic­he Lösung herauszuho­len.

Bettina Weber und Carola MerkRudolp­h (SPD) bemängelte­n, dass sich die Kommunen und Bürger nur vom 1. November bis zum 1. Dezember zum neuen Regionalpl­an äußern konnten.

Bei der anschließe­nden Diskussion

hinterfrag­te Riffingens Ortsvorste­her Dietmar Schönherr, weshalb bei den Entwicklun­gsachsen nur die Südtrasse der „B29 neu“im Regionalpl­an eingezeich­net sei. Da es nicht möglich sei, alle im Linienfind­ungsverfah­ren zu prüfenden Trassen einzuzeich­nen, sei dies nur ein Platzhalte­r, so Thomas Eble.

Kerkingens Ortsvorste­herin Bettina Maria Weber fiel auf, dass das geplante Gewerbegeb­iet entlang der L1060 um eine Fläche erweitert wurde. Diese dienen nur der besseren Zufahrt und der Arrondieru­ng, konnte sie Gunter Bühler beruhigen.

Der Gemeindera­t nahm den Entwurf zur Kenntnis und beauftragt­e die Verwaltung mit der Prüfung und einer Stellungna­hme.

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