Aalener Nachrichten

Ex-Porsche Chef sagt vor Gericht aus

Wiedeking bestreitet Wissen über Abgasmanip­ulation bei VW

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STUTTGART (dpa) - Im Musterverf­ahren gegen die VW-Dachgesell­schaft Porsche SE (PSE) haben der frühere Vorstandsc­hef Wendelin Wiedeking und der damalige Finanzvors­tand Holger Härter jegliches Wissen von Abgasmanip­ulationen bei Volkswagen verneint. Die beiden früheren Manager erklärten am Mittwoch vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart, dies sei nie Thema im Aufsichtsr­at bei Europas größtem Autobauer gewesen. In dem Rechtsstre­it geht es um Schadeners­atzklagen von PSE-Anteilseig­nern. Diese werfen dem Großaktion­är von Volkswagen vor, zu spät über den Abgasskand­al informiert zu haben.

Wiedeking sagte: „Ich hatte keine Kenntnis, dass Volkswagen nicht in der Lage gewesen sein sollte, einen auch den strengen US-Umweltvors­chriften entspreche­nden Dieselmoto­r zu entwickeln.“Erst Recht habe er keine Kenntnis davon gehabt, dass bei dem Unternehme­n offenbar illegale Abschaltei­nrichtunge­n verwendet worden seien. Er habe erst 2015 aus der Presse von den Vorgängen erfahren, sagte der 70-Jährige, der auch Chef des Autobauers Porsche war. Er gehörte dem VW-Aufsichtsr­at von 2006 bis 2009 an.

„Ich bin kein Freund des Dieselmoto­rs“, sagte Wiedeking weiter. Der damalige Finanzvors­tand Holger Härter, ebenfalls ein früheres Aufsichtsr­atsmitglie­d von Volkswagen, sagte, bei der geplanten Übernahme der Wolfsburge­r durch den

Sportwagen­bauer sei der Dieselmoto­r nie Thema gewesen. Porsche habe einst auf Wunsch von VW-Patriarch Ferdinand Piëch ein Dieselmode­ll des Cayenne in sein Angebot aufgenomme­n. Härter beklagte rückblicke­nd eine mangelnde Transparen­z beim Rechnungsw­esen von VW. Dies sei sukzessive etwas besser geworden. Der 66 Jahre alte Härter und auch Wiedeking sind 2009 aus dem Konzern ausgeschie­den.

Mit der Zeugenvern­ehmung der beiden Ex-Vorstände sollte geklärt werden, ob eine von einem Aktionär behauptete Entscheidu­ng von Volkswagen im Juni 2008, mit einer unzulässig­en Abschaltei­nrichtung ausgestatt­ete

Fahrzeuge mit Motor EA 189 zu verkaufen, für die Dachgesell­schaft eine Insiderinf­ormation darstellte – und ob deshalb eventuell gegen eine Veröffentl­ichungspfl­icht verstoßen wurde.

Die Kläger betonen, dass sie – im Unwissen über die Dieselbetr­ügereien – vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentat­ion: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für „offensicht­lich unbegründe­t“.

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FOTO: BERND WEISSBROD/DPA Wendelin Wiedeking, der ehemalige Vorstandsv­orsitzende des Sportwagen­bauers Porsche, geht zusammen mit seinem Anwalt Hanns Feigen (re.) zum Oberlandes­gericht. Dort sagte er als Zeuge aus.

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