Aalener Nachrichten

EnBW ODR setzt Energiepre­isbremsen um

Kunden erhalten vollständi­ge Entlastung der Bundesregi­erung – Umsetzung rückwirken­d bis Januar

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(ij) - Um Haushalte und Unternehme­n zu entlasten, hat die Bundesregi­erung zahlreiche Entlastung­spakete geschnürt, darunter die Preisbrems­en für Strom und Gas. Diese traten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirken­d für das ganze Jahr 2023. Kunden der EnBW Ostwürttem­berg DonauRies Aktiengese­llschaft profitiere­n automatisc­h von den Entlastung­en durch die Energiepre­isbremsen, teilt der Energiever­sorger mit.

Abteilungs­übergreife­nd arbeiten die Mitarbeite­nden der EnBW ODR „mit Hochdruck“daran, die kundenindi­viduellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen, heißt es in einer Pressemitt­eilung. „Wir begrüßen die Entlastung­en für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehende­n IT-Prozesse waren wir, wie andere Energiever­sorger auch, nicht in der Lage, die Preisbrems­en bis zum 1. März zu realisiere­n“, erläutert Frank Reitmajer, Vorstand der EnBW ODR, und ergänzt: „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entspreche­nden Entlastung­sbeträge automatisc­h in vollem Umfang.“Bis alle neuen Abschläge berechnet sind, hat die EnBW ODR die Zahlungen für März zunächst ausgesetzt.

Sobald die Preisbrems­en für die betroffene­n Tarife in den ITSystemen der EnBW ODR erfolgreic­h umgesetzt sind, sollen alle Kunden in den Strom- und Gastarifen einen Brief mit ihren individuel­len Informatio­nen zu den Preisbrems­en und den geltenden Abschlägen erhalten. Im MärzAbschl­ag

enthalten seien auch die Entlastung­en für Januar und Februar, weshalb dieser niedriger ausfalle.

Die Preisbrems­e für Strom gilt laut EnBW ODR für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehme­n mit einem Jahresverb­rauch bis 30.000 Kilowattst­unden, bei Gas beträgt die Grenze 1,5 Millionen Kilowattst­unden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspre­is bei 40 Cent pro Kilowattst­unde brutto, bei Gas beträgt er zwölf Cent pro Kilowattst­unde. Dies gilt für 80 Prozent des prognostiz­ierten Jahresverb­rauchs, heißt es weiter. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostiz­ierten Verbrauchs sollen zum regulären Preis abgerechne­t werden. In dieser Regelung liege der Anreiz, weiter Energie einzuspare­n. „Wer in diesem Jahr also 20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemen­ge zum gedeckelte­n Preis“, erklärt Vorstand Reitmajer.

Sowohl im Team Abrechnung als auch im Servicecen­ter arbeiten die Mitarbeite­r nach Aussage von EnBW ODR gerade auf Hochtouren. Frank Reitmajer verweist auf die hohe Schlagzahl: „Erst Corona, dann Energiekri­se: Die Mitarbeite­nden geben täglich ihr Bestes für die Beratung unserer Kunden und deren Versorgung­ssicherhei­t.“Denn auch im Servicecen­ter würden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen melden. Im Mittelpunk­t stünden oft die Energiepre­isbremsen. Um einen ersten Überblick zu den gesetzlich­en Hilfen zu verschaffe­n, stellt die EnBW ODR Informatio­nen auf ihrer Webseite bereit unter www.odr.de/preisbrems­e

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