„Klinikversorgung darf nicht schlechter werden“
Landrat Joachim Bläse unterstreicht aus seiner Sicht das Positionspapier des Landkreistags Baden-Württemberg
(ard/an) - In einem Positionspapier hat der Landkreistag Baden-Württemberg Stellung zu den Vorschlägen der Kommission der Bundesregierung zu einer künftigen Struktur der Krankenhäuser in Deutschland genommen. Zu dem Positionspapier äußert sich nun auch Ostalb-Landrat Joachim Bläse.
„Es steht außer Frage: Eine umfassende Reform mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung und -finanzierung nachhaltig zu verbessern, ist überfällig“, heißt es in dem Positionspapier des Landkreistags. Ungeachtet dessen bestehe aus dessen Sicht allerdings noch erheblicher, grundlegender Nachbesserungsbedarf.
„Ohne eine entsprechende grundlegende Korrektur der Reformvorschläge ist klar zu befürchten, dass sich die Gesundheitsversorgung nicht nur nicht verbessert, sondern immer mehr auf eine abschüssige Bahn gerät“, schreibt der Landkreistag weiter. In seinem Papier formuliert er zehn Vorschläge zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen und ihrer Finanzierung. Zu den Vorschlägen gehören unter anderem eine Stabilisierung der Krankenhausfinanzen, die Einrichtung von Strukturfonds, der Erhalt der Planungshoheit der Länder, eine Erleichterung der klinisch-ambulanten Versorgung und der Erhalt von eigenständigen Fachkliniken.
Außerdem verlangt der Landkreistag, rasch Klarheit in Sachen Krankenhausstruktur zu schaffen.
Der Vorschlag der Regierungskommission sei eine gute Diskussionsgrundlage, stellt Landrat Joachim Bläse in seiner Stellungnahme zum Positionspapier des Landkreistags fest. Sagt aber auch, auf dieser Basis müssten nun Anpassungen und Nachbesserungen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgenommen werden, damit auch die ländlichen Regionen berücksichtigt würden und die medizinische Versorgung nachhaltig und hochwertig im Landkreis weiterentwickelt werden könne. „Dass wir etwas ändern müssen, um zukunftsfähig für die nächsten 50 Jahre im Kreis aufgestellt zu sein, ist klar“, so Bläse. Die Vorgaben müssten aber auch auf Regionen wie den Ostalbkreis anwendbar sein und dürften nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen, also nicht dazu, dass man etwa bei einer Krebserkrankung nur noch in Ulm oder Stuttgart behandelt werden könne, „weil wir in der Region nicht die entsprechenden Mindestmengen erreichen können“, so Bläse.
Der Landkreis werde – wie auch zu erwarten gewesen sei – kein Pilotprojekt des Bundes oder Landes werden. „Unser Ziel war gerade im Hinblick auf den Bund, dass die Folgen des Vorschlages sehr schnell konkret bewertet werden können, gerade auch im ländlichen Raum. Wir haben es geschafft, uns und andere ländliche Landkreise auf die Agenda zu bringen, damit die geplanten Änderungen auch zu unseren regionalen Strukturen passen“, erklärt Bläse weiter.
Im Rahmen des Reformprozesses ist vorgesehen bis zu den Sommerferien Eckpunkte des Gesetzes zu definieren. Die Umsetzung des Bundesgesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant. Gleichzeitig muss der Landeskrankenhausplan Baden-Württembergs auf Basis des Bundesgesetzes angepasst werden. Das Land plant, seine Krankenhausplanung auf der Basis der Eckpunkte des Bundes dann zu entwickeln.