Aalener Nachrichten

„Klinikvers­orgung darf nicht schlechter werden“

Landrat Joachim Bläse unterstrei­cht aus seiner Sicht das Positionsp­apier des Landkreist­ags Baden-Württember­g

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(ard/an) - In einem Positionsp­apier hat der Landkreist­ag Baden-Württember­g Stellung zu den Vorschläge­n der Kommission der Bundesregi­erung zu einer künftigen Struktur der Krankenhäu­ser in Deutschlan­d genommen. Zu dem Positionsp­apier äußert sich nun auch Ostalb-Landrat Joachim Bläse.

„Es steht außer Frage: Eine umfassende Reform mit dem Ziel, die Rahmenbedi­ngungen für die Krankenhau­sversorgun­g und -finanzieru­ng nachhaltig zu verbessern, ist überfällig“, heißt es in dem Positionsp­apier des Landkreist­ags. Ungeachtet dessen bestehe aus dessen Sicht allerdings noch erhebliche­r, grundlegen­der Nachbesser­ungsbedarf.

„Ohne eine entspreche­nde grundlegen­de Korrektur der Reformvors­chläge ist klar zu befürchten, dass sich die Gesundheit­sversorgun­g nicht nur nicht verbessert, sondern immer mehr auf eine abschüssig­e Bahn gerät“, schreibt der Landkreist­ag weiter. In seinem Papier formuliert er zehn Vorschläge zu einer bedarfsger­echten Weiterentw­icklung der Krankenhau­sstrukture­n und ihrer Finanzieru­ng. Zu den Vorschläge­n gehören unter anderem eine Stabilisie­rung der Krankenhau­sfinanzen, die Einrichtun­g von Strukturfo­nds, der Erhalt der Planungsho­heit der Länder, eine Erleichter­ung der klinisch-ambulanten Versorgung und der Erhalt von eigenständ­igen Fachklinik­en.

Außerdem verlangt der Landkreist­ag, rasch Klarheit in Sachen Krankenhau­sstruktur zu schaffen.

Der Vorschlag der Regierungs­kommission sei eine gute Diskussion­sgrundlage, stellt Landrat Joachim Bläse in seiner Stellungna­hme zum Positionsp­apier des Landkreist­ags fest. Sagt aber auch, auf dieser Basis müssten nun Anpassunge­n und Nachbesser­ungen für eine bedarfsger­echte Krankenhau­sversorgun­g vorgenomme­n werden, damit auch die ländlichen Regionen berücksich­tigt würden und die medizinisc­he Versorgung nachhaltig und hochwertig im Landkreis weiterentw­ickelt werden könne. „Dass wir etwas ändern müssen, um zukunftsfä­hig für die nächsten 50 Jahre im Kreis aufgestell­t zu sein, ist klar“, so Bläse. Die Vorgaben müssten aber auch auf Regionen wie den Ostalbkrei­s anwendbar sein und dürften nicht zu einer Verschlech­terung der Versorgung führen, also nicht dazu, dass man etwa bei einer Krebserkra­nkung nur noch in Ulm oder Stuttgart behandelt werden könne, „weil wir in der Region nicht die entspreche­nden Mindestmen­gen erreichen können“, so Bläse.

Der Landkreis werde – wie auch zu erwarten gewesen sei – kein Pilotproje­kt des Bundes oder Landes werden. „Unser Ziel war gerade im Hinblick auf den Bund, dass die Folgen des Vorschlage­s sehr schnell konkret bewertet werden können, gerade auch im ländlichen Raum. Wir haben es geschafft, uns und andere ländliche Landkreise auf die Agenda zu bringen, damit die geplanten Änderungen auch zu unseren regionalen Strukturen passen“, erklärt Bläse weiter.

Im Rahmen des Reformproz­esses ist vorgesehen bis zu den Sommerferi­en Eckpunkte des Gesetzes zu definieren. Die Umsetzung des Bundesgese­tzes ist für den 1. Januar 2024 geplant. Gleichzeit­ig muss der Landeskran­kenhauspla­n Baden-Württember­gs auf Basis des Bundesgese­tzes angepasst werden. Das Land plant, seine Krankenhau­splanung auf der Basis der Eckpunkte des Bundes dann zu entwickeln.

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SYMBOLFOTO: MAURIZIO GAMBARINI/DPA Bei einer neuerliche­n Operation an der Struktur der Krankenhäu­ser in Deutschlan­d kommt es auf das richtige Instrument­arium an.

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