OB hat Recht auf Meinungsäußerung
Über die Nachricht, dass der AfDKreisverband eine Prüfung des Verdachts des „Verstoßes gegen das Neutralitätsgebots“seitens des Aalener OB Frederik Brütting beim Regierungspräsidium Stuttgart eingeleitet hat, hat uns folgender Leserbrief erreicht.
Nach der großartigen, grandiosen und wirkungsvollen Demonstration gegen Rassismus – Rechtspopulisten und Rechtsextremisten meldete sich der AfD-Kreisverband Aalen lautstark zu Wort. Die AfD-Verantwortlichen sahen angeblich in den Äußerungen des Aalener OB Brütting einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und haben deshalb eine Prüfung bei der Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht.
Man hofft anscheinend vom RP einen „Maulkorberlass“für den OB zu erhalten. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass auch ein Oberbürgermeister und Bürger ein uneingeschränktes Recht auf Meinungsäußerung hat. Denn bei seiner Rede hat der OB lediglich „Ross und Reiter“genannt und unter großem Beifall die Meinung vertreten, dass, werwie die AfD Hass, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit verbreitet und vertritt, in unserer Stadt und Gesellschaft keinen Platz haben dürfte. Das wird man doch wohl noch sagen dürfen. Denn nicht ohne Grund wird doch die AfD als rechtsextreme Partei eingestuft und darf und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Dass die AfD zudem eine große Gefahr für unsere Demokratie ist, lässt sich auch damit belegen, dass sie aus der NATO raus will, eine Abkehr von der europäischen Gemeinschaft (EU) anstrebt und gegen den Euro wettert.
Die AfD ist ideologisch und demagogisch verblendet und will zurück in die düstere Vergangenheit und gefährdet damit massiv Wohlstand, Arbeitsplätze und unsere heimische Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es allerhöchste Zeit, die Dinge ungeschminkt beim Namen zu nennen.
Karl Maier, Unterkochen