Klimaaktivist begeht Straftaten und zeigt sich selbst an
Der Aalener Frieder Zürcher beschädigte mehrere Verkehrsschilder und besudelte Fahrbahnen und steht dazu
- Dass sich ein Täter selbst bei der Polizei anzeigt, das gibt es nicht alle Tage. Doch der Aalener Frieder Zürcher ist auch kein alltäglicher Zeitgenosse. Einen Namen hat er sich vor allem als Mitglied der Klimagerechtigkeitsbewegung „Letzte Generation“gemacht. In der Zeit von November 2022 bis März 2023 nahm er an mehreren Straßenblockaden in Aalen teil. Doch mit dem Festkleben auf Straßen war es wohl nicht genug. Im vergangenen halben Jahr beschädigte der 65-Jährige etliche Verkehrszeichen und besudelte Fahrbahnen. Am Dienstag hat er sich zu diesen Taten bekannt und selbst Anzeige bei der Polizei erstattet.
Zur Vorgeschichte: Immer wieder ist es in den vergangenen sechs Monaten zu Sachbeschädigungen an Verkehrszeichen und Fahrbahnen gekommen. So wurden etwa Schilder mit der Aufschrift 30erZone in der Ziegelstraße und Friedrichstraße, aber auch vereinzelt in der Gartenstraße, der Rombacher Straße oder der Turnstraße mit gelber Farbe durchkreuzt. Darüber hinaus wurden illegalerweise Fahrbahnmarkierungen in der Friedrich-, Bahnhof- und Gartenstraße aufgebracht. Diese Taten seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die auch Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr habe, sagt Stephan Dürr vom Presseamt der Stadt Aalen. Aus diesem Grund sei auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt worden. Überdies seien die Taten im Amtsblatt der Stadt kommuniziert worden, in der Hoffnung, den Täter zu finden.
Dieser, in Person von Frieder Zürcher, hat sich jetzt am Dienstag selbst bei der Polizei gestellt. Ausschlaggebend für ihn sei die Veröffentlichung im Amtsblatt gewesen. „Ich stehe dazu, was ich gemacht habe und trage die volle
Verantwortung dafür “, sagt der 65-Jährige im Gespräch mit den „Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung“. Seine Taten habe er, ausgestattet mit Pinsel und Farbe, immer nachts verübt und er hätte diese auch weitergeführt, wenn diese nicht an die Öffentlichkeit gelangt wären.
Seine Motivation dafür sei es gewesen, auf Missstände hinzuweisen und diese öffentlich zu machen. Dazu müsse manchmal mutig die rote Linie der Legalität friedlich überschritten werden. „Dort, wo Zebrastreifen verschwunden sind, wurden sie durch Fußgängerfurten ersetzt. Diese geben dem motorisierten Verkehr die Vorfahrt. Während der Rushhour wird das Überqueren an vielen
Stellen zum Geduldsspiel, in der Bahnhofstraße durch den Busverkehr schier unmöglich“, sagt Zürcher. Die Stadt schätze die Würde des Fußgängers zu gering und missachte dessen Gleichstellung mit dem motorisierten Verkehr. Deshalb habe er an ausgewählten Furten symbolhaft Wartelinien für Fahrzeuge markiert.
Überdies habe er in den Zonen die Zusatzschilder mit Tempo 30 zur zeitlichen Beschränkung leuchtend gelb überpinselt. Diese seien seines Erachtens ein „ängstliches Einknicken vor der motorisierten Majestät“. „Wenn schon 30, dann für alle und rund um die Uhr“, sagt Zürcher, der die Lärmbelästigung und Abgase in der Stadtmitte unerträglich findet. Solche könnten
durch ein generelles Tempolimit reduziert werden, findet er.
Für seine Taten kein Verständnis hat die Stadt Aalen: „Es gibt für Bürger andere Wege, um ihre Anliegen einzubringen. Sachbeschädigungen sind dafür kein geeignetes Mittel“, sagt Stephan Dürr. Nach wie vor ist Zürcher davon überzeugt, dass es sich bei seinen Taten nur um Ordnungswidrigkeiten handelt, wie er im Gespräch mit den „Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung“sagt. Und er ist der Meinung, durch seine „symbolischen Aktionen“keine dauerhaften Schäden verursacht zu haben. Doch damit liegt er falsch.
Fakt ist, dass die von ihm beschmierten Verkehrszeichen von der Stadtreinigung gesäubert und
die Fahrbahnmarkierungen entfernt werden mussten und diesbezüglich ein erheblicher Kostenaufwand entstanden sei, sagt Dürr. Auch die Hoffnung von Zürcher, nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten zu werden und die „Angelegenheit“auf zivilrechtlichem Wege in Form von Schadenersatz zu regeln, ist unrealistisch.
Vielmehr laufe bei der Polizei aufgrund seiner Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“, sagt Holger Bienert, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Aalen. In Frage komme überdies auch eine Strafanzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr.