Freispruch nach Streit ums Parken
Tätowierung auf Po des Angeklagten hatte den Richter in der ersten Instanz von dessen Schuld überzeugt. Berufung hat Erfolg
Schuldspruch in der ersten Instanz, Freispruch in der zweiten: Die rechte Pobacke eines 52-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis hatte bei einem Prozess vor dem Aichacher Amtsgericht im November den Ausschlag gegeben. Der Amtsrichter wertete die Tätowierung darauf als Beweis, dass die Zeugen die Wahrheit gesagt und der Angeklagte gelogen hatte. Er verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Gegen dieses Urteil legte der 52-Jährige Berufung ein. Das Landgericht Augsburg sprach ihn nun frei.
Ein Auto, das ein Ehepaar zum wiederholten Male in der Einfahrt vor der Wohnanlage des Angeklagten geparkt hatte, war der Auslöser gewesen. Der 52-Jährige und das Ehepaar waren darüber in Streit geraten. Der Ehemann habe ihn angeschrien, beleidigt und geschlagen, hatte der Angeklagte vor dem Amtsgericht ausgesagt.
Dagegen hatte die Ehefrau ausgesagt, der 52-Jährige habe ihren Mann gepackt, zu Boden gezogen und mehrfach auf ihn eingetreten. Laut ärztlicher Atteste waren nach dem Streit beide Kontrahenten verletzt. Beide hatten Prellungen, der 52-Jährige außerdem eine schwere Gehirnerschütterung, wegen der er vier Tage im Krankenhaus lag.
Einer der Gründe, warum Amtsrichter Walter Hell dem Ehepaar in der Verhandlung vor dem Amtsgericht geglaubt hatte, war eine Tätowierung, die der Angeklagte auf einer Pobacke trägt. Diese hatte das Ehepaar gesehen, als der 52-Jährige laut ihrer Aussage ihnen den nackten Hintern gezeigt hatte.
Die Frage, was genau passiert war und wer wen zuerst geschlagen hatte, konnte nun bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Augsburg laut Gerichtssprecher Claus Pätzel letztlich nicht geklärt werden. Die Kammer am Landgericht entschied deshalb auf Freispruch für den 52-Jährigen. Das Urteil ist rechtskräftig.