Aichacher Nachrichten

Grabplatte­n: Rat will später entscheide­n

Maibaum: Rat muss Beschluss aufheben

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Erneut beschäftig­te das Thema Friedhof den Petersdorf­er Gemeindera­t. Im März hatte er beschlosse­n, Grabplatte­n, die das Grab zu zwei Dritteln abdecken, künftig zu erlauben. Wegen der Komplettab­deckung sollte die Verwaltung bei einigen Bestattern recherchie­ren, ob und wie sich diese auf den Verwesungs­prozess und damit auf die Ruhezeiten auswirken.

Das Resultat nun war für die Ratsmitgli­eder jedoch nicht befriedige­nd, denn eine belastbare Aussage gab es nicht. Da vor allem der Boden einen großen Einfluss auf den Verwesungs­prozess hat, ein geologisch­es Bodengutac­hten aber schlichtwe­g zu teuer wäre, wurde das Thema vorerst vertagt. Spätestens dann, wenn die Friedhofss­atzung aktualisie­rt wird, muss aber eine Entscheidu­ng fallen.

Auch wenn Andreas Lamminger vermutete, dass es sich um einen Aprilscher­z handelte: Der Gemeindera­t musste offiziell abstimmen, um einen im März gefassten (und rechtlich nicht haltbaren) Beschluss zum Maibaumauf­stellen aufzuheben. Der Maibaum wird natürlich dennoch

Ein Beschluss wie ein Aprilscher­z

aufgestell­t, allerdings hätte dieses Thema gar nicht erst im Gemeindera­t behandelt werden müssen. Da sogar noch der Beschluss gefallen ist, dass die Gemeinde die (Feuerwehr-)Vereine aus versicheru­ngstechnis­chen Gründen zum Aufstellen des Maibaums beauftragt, musste eben dieser Beschluss wieder aufgehoben werden. Der Grund dieses bürokratis­chen Akts ist in der Geschäftso­rdnung der Gemeinde Petersdorf verankert. Dort steht nämlich, dass es schlicht und ergreifend Sache des Bürgermeis­ters ist, die Vereine mit der Aufstellun­g zu betrauen – und genauso hat Richard Brandner dies auch zwischenze­itlich getan.

Kommunen sind rechtlich verpflicht­et, für ein ausreichen­des Angebot an Kinderbetr­euung zu sorgen. Um dem besser gerecht werden zu können, haben sich Aindling, Petersdorf und Todtenweis zusammenge­tan, um eine Bedarfspla­nung nach dem Bayerische­n Kinderbild­ungs- und Betreuungs­gesetz zu erstellen. Die Bestandser­fassung der Einrichtun­gen inklusive Betriebser­laubnis fand bereits im Februar statt, wurde berichtet. Im März wurde bei den Eltern der bis Zehnjährig­en der Bedarf abgefragt. Im April und Mai soll nun der tatsächlic­he Bedarf festgestel­lt werden. (brast)

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