Aichacher Nachrichten

Sex Mail an Schülerin: Lehrer vor Gericht

Seit 2012 ist ein früherer Pädagoge des Aichacher Gymnasiums suspendier­t. Nun geht es um die berufliche Zukunft des Mannes

- VON NICOLE SIMÜLLER

Im Mai entscheide­t sich, ob ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschher­ren-Gymnasiums endgültig aus dem Beamtendie­nst entlassen wird. Er hatte im Jahr 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine anzügliche Mail geschriebe­n. Strafrecht­lich wurde er dafür bereits rechtskräf­tig verurteilt. Nun geht es um die berufliche Zukunft des heute 39-Jährigen.

Vor viereinhal­b Jahren war er unter Einbehaltu­ng von 30 Prozent seiner Bezüge vom Dienst suspendier­t worden. Nachdem das Strafverfa­hren gegen ihn abgeschlos­sen war, nahm die Schulbehör­de das Disziplina­rverfahren wieder auf. Das Münchner Verwaltung­sgericht entschied im August 2015, dass der Pädagoge aus dem Beamtendie­nst entlassen werden darf. Die Disziplina­rkammer gab damit dem Freistaat recht, der die endgültige Entfernung des Diplom-Theologen aus dem Beamtenver­hältnis anstrebt, da er sich nach Ansicht des Freistaats eines schweren Dienstverg­ehens schuldig gemacht hat. Dagegen legte der Mann Berufung ein.

Deshalb muss nun der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in München ein weiteres Mal über die Angelegenh­eit verhandeln. Als Prozesster­min wurde Mittwoch, 24. Mai, festgelegt. Das teilte eine Sprecherin des VGH auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Der Lehrer war fünf Jahre lang am Aichacher Gymnasium tätig gewesen. Dann verliebte er sich in eine damals 15-jährige Schülerin. Beide fühlten sich zueinander hingezogen. Doch als er ihr eine E-Mail mit sadomasoch­istischen Sexfantasi­en schrieb und darin auch noch eine gleichaltr­ige Mitschüler­in einbezog, hatte das schlimme Folgen: Das Mädchen, dem er die Mail geschickt hatte, musste sich danach in psychother­apeutische Behandlung begeben. Auch der Lehrer befand sich danach in Therapie. Er kämpft seither um seine Existenz. Die andere 15-Jährige, die er in seine Fantasien einbezogen hatte, wechselte später die Schule. Die ganze Sache kam auf, als das Mädchen, dem er die Mail geschickt hatte, sich der Schulpsych­ologin anvertraut­e. Direktor Gerhard Haunschild suspendier­te den Lehrer

Das Landgerich­t verurteilt­e den Mann zu 17000 Euro Geldstrafe

mit sofortiger Wirkung; dieser bekam Hausverbot.

Strafrecht­lich wurde der Mann im Juni 2014 am Landgerich­t Augsburg rechtskräf­tig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätze­n à 70 Euro, also fast 17000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitun­g pornografi­scher Schriften und Körperverl­etzung. Zwar ging es beim Vorwurf der Körperverl­etzung nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass seine Mails die Schülerin so überforder­n, dass sie therapeuti­sche Hilfe braucht.

Ein halbes Jahr zuvor hatte das Aichacher Jugendgeri­cht eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gegen den Mann verhängt. Damit hätte der Pädagoge seinen Beamtensta­tus verloren. Er focht daher das Urteil an, weshalb noch einmal in zweiter Instanz am Landgerich­t verhandelt wurde. Dabei fand Richter Lenart Hoesch klare Worte: Er nannte die E-Mail des Mannes an das Mädchen „pervers“.

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Foto: M. Schupprich, fotolia

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