Sex Mail an Schülerin: Lehrer vor Gericht
Seit 2012 ist ein früherer Pädagoge des Aichacher Gymnasiums suspendiert. Nun geht es um die berufliche Zukunft des Mannes
Im Mai entscheidet sich, ob ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschherren-Gymnasiums endgültig aus dem Beamtendienst entlassen wird. Er hatte im Jahr 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine anzügliche Mail geschrieben. Strafrechtlich wurde er dafür bereits rechtskräftig verurteilt. Nun geht es um die berufliche Zukunft des heute 39-Jährigen.
Vor viereinhalb Jahren war er unter Einbehaltung von 30 Prozent seiner Bezüge vom Dienst suspendiert worden. Nachdem das Strafverfahren gegen ihn abgeschlossen war, nahm die Schulbehörde das Disziplinarverfahren wieder auf. Das Münchner Verwaltungsgericht entschied im August 2015, dass der Pädagoge aus dem Beamtendienst entlassen werden darf. Die Disziplinarkammer gab damit dem Freistaat recht, der die endgültige Entfernung des Diplom-Theologen aus dem Beamtenverhältnis anstrebt, da er sich nach Ansicht des Freistaats eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht hat. Dagegen legte der Mann Berufung ein.
Deshalb muss nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München ein weiteres Mal über die Angelegenheit verhandeln. Als Prozesstermin wurde Mittwoch, 24. Mai, festgelegt. Das teilte eine Sprecherin des VGH auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Der Lehrer war fünf Jahre lang am Aichacher Gymnasium tätig gewesen. Dann verliebte er sich in eine damals 15-jährige Schülerin. Beide fühlten sich zueinander hingezogen. Doch als er ihr eine E-Mail mit sadomasochistischen Sexfantasien schrieb und darin auch noch eine gleichaltrige Mitschülerin einbezog, hatte das schlimme Folgen: Das Mädchen, dem er die Mail geschickt hatte, musste sich danach in psychotherapeutische Behandlung begeben. Auch der Lehrer befand sich danach in Therapie. Er kämpft seither um seine Existenz. Die andere 15-Jährige, die er in seine Fantasien einbezogen hatte, wechselte später die Schule. Die ganze Sache kam auf, als das Mädchen, dem er die Mail geschickt hatte, sich der Schulpsychologin anvertraute. Direktor Gerhard Haunschild suspendierte den Lehrer
Das Landgericht verurteilte den Mann zu 17000 Euro Geldstrafe
mit sofortiger Wirkung; dieser bekam Hausverbot.
Strafrechtlich wurde der Mann im Juni 2014 am Landgericht Augsburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 70 Euro, also fast 17000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Körperverletzung. Zwar ging es beim Vorwurf der Körperverletzung nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass seine Mails die Schülerin so überfordern, dass sie therapeutische Hilfe braucht.
Ein halbes Jahr zuvor hatte das Aichacher Jugendgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gegen den Mann verhängt. Damit hätte der Pädagoge seinen Beamtenstatus verloren. Er focht daher das Urteil an, weshalb noch einmal in zweiter Instanz am Landgericht verhandelt wurde. Dabei fand Richter Lenart Hoesch klare Worte: Er nannte die E-Mail des Mannes an das Mädchen „pervers“.