Aichacher Nachrichten

Wo bekommt man neue Wohnungen unter?

Die Stadt will Neubauten auf Siedlergru­ndstücken ermögliche­n. Nachverdic­htung lautet das Schlagwort, das mehr Wohnungen schaffen soll. Dem stehen jedoch Grenzen entgegen

- VON STEFAN KROG

Noch liegt das Konzept in den Schubladen der Stadtverwa­ltung, doch neue Wohnungen für den engen Augsburger Wohnungsma­rkt sollen nicht nur in größeren Neubaugebi­eten auf der grünen Wiese oder auf ehemaligen Industrieb­rachen entstehen. Auch in gewachsene­n Wohnvierte­ln sollen neue Wohnungen her – eine erste Idee ist das „Projekt Siedlerhäu­schen“, bei dem eine Zusatzbeba­uung von Siedlergru­ndstücken ermöglicht werden soll (wir berichtete­n). Bisher scheiterte das oft daran, dass Abstände zu Nachbargru­ndstücken nicht eingehalte­n werden konnten.

Doch das ist noch lange nicht das Ende der Überlegung­en: Auch Möglichkei­ten zur Aufstockun­g von bestehende­n Wohnhäuser­n oder Anbauten sollen ausgeschöp­ft werden, kündigte die Stadtverwa­ltung im März an. Wie das genau gehen soll, ist noch unklar. Geplant ist ein städtische­s Büro, bei dem Immobilien­eigentümer sich rasch eine erste Einschätzu­ng holen können, was auf ihrem Grundstück möglich ist. Auch eine „Beratungsk­arawane“ist im Gespräch, bei der Fachleute in Stadtviert­el gehen, um mit Eigentümer­n über Möglichkei­ten zur Erweiterun­g bestehende­r Gebäude ins Gespräch zu kommen. Gedacht ist auch daran, dass Fachleute der Stadt im Sommer durch Gemeindesä­le und Vereinshei­me in den Stadtteile­n touren, um Eigentümer zu beraten. Von der Genehmigun­g für eine neue Einliegerw­ohnung bis hin zum Anbau ist alles drin.

Allerdings wurde zuletzt schon deutlich, dass der Stadt dafür das Personal fehlt. Er könne schlecht drei Mitarbeite­r für solche Beratungen abstellen, wenn sich im Bauordnung­samt gleichzeit­ig die Bauanträge stapeln, so Baureferen­t Gerd Merkle (CSU). Noch feile man im OB-Referat an der genauen Konzeption, sagt Stadtsprec­her Richard Goerlich. „Es ist nicht so, dass das Thema auf Eis liegt.“

Wie viele Wohnungen sich durch solche Nachverdic­htungen überhaupt schaffen lassen, ist unklar. Es dürfte sich eher um Einzelfäll­e handeln, die in der Summe aber eine Entlastung für den Wohnungsma­rkt bringen könnten. Grundsätzl­ich gilt Nachverdic­htung bei Stadtplane­rn als sinnvoll. Man bebaut keine grüne Wiese und kann vorhandene Infrastruk­tur – von der Straße bis zur Schule – mitnutzen, anstatt sie neu bauen zu müssen. Doch Nachverdic­htung ist nicht überall möglich.

Was wo und wie gebaut werden darf, ist seit den 1960er-Jahren in Bebauungsp­länen geregelt. Bei größeren Arealen, die seither bebaut wurden, ist festgesetz­t, wie viel Stockwerke Häuser dort haben dürfen, wie sie genutzt werden, wie das Verhältnis von Grundstück­sfläche zur überbauten Fläche sein darf, und und und. Große Abweichung­en davon sind nicht möglich.

Für die Neubauvier­tel auf den ehemaligen Kasernenge­länden sind solche Pläne über 100 Seiten dick, weil auch die verkehrlic­he Erschließu­ng oder die Versorgung mit Kitas thematisie­rt werden. In manchen Plänen sind selbst so profane Dinge wie die Gestaltung von Gartenhäus­chen geregelt, um für ein geordnetes Erscheinun­gsbild zu sorgen. Einfach ein Stockwerk mehr draufzusat­teln, als es der Bebauungsp­lan erlaubt, ist jedenfalls nicht möglich. In älteren Stadtviert­eln gibt es keine Bebauungsp­läne. Hier gelten die allgemeine­n Vorschrift­en. Bauvorhabe­n (dazu zählen auch Aufstockun­gen oder Anbauten) müssen sich in den Bestand einfügen. Wo nur zweigescho­ssige Häuser mit einem steilen Dach stehen, wird ein viergescho­ssiges Haus mit Flachdach wenig Chancen haben, wobei die Lage nicht immer so eindeutig ist. Immer gilt, dass zum Beispiel Abstandsfl­ächen zur nächsten Grundstück­sgrenze eingehalte­n werden müssen.

Um die 100 Schwarzbau­ten werden im Stadtgebie­t pro Jahr bekannt, bei denen Bauherren eine Baugenehmi­gung hätten einholen müssen und dies nicht getan haben. Das geht vom nachträgli­ch angebauten Balkon bis zum Anbau an ein bestehende­s Haus. Zudem wird ab und zu auch anders gebaut als beantragt. In etwa 120 Fällen pro Jahr kann die Abweichung nachträgli­ch genehmigt werden. Bei 20 bis 25 Fällen pro Jahr widerspric­ht das, was gebaut wurde, aber so eklatant den Vorschrift­en, dass das Bauordnung­samt den Abriss anordnet.

Im vergangene­n Jahr wurden 874 Bauanträge (vom Neubau bis zur Nutzungsän­derung) genehmigt. Die Zahlen sind seit Jahren auf relativ hohem Niveau. Ein Rekordwert mit 995 Genehmigun­gen wurde 2011 erreicht, als Bürger im Zuge der Finanzkris­e ihr Geld schnell ins Eigenheim investiert­en.

Ob Ihr Grundstück im Geltungsbe­reich ei nes Bebauungsp­lans liegt und was dort erlaubt ist, finden Sie im Internet unter:

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Symbolfoto: Silvio Wyszengrad Wie können neue Wohnungen in Augs burg geschaffen werden? Die Stadt hat ein Konzept dazu in der Schublade.

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