Polizeibeamten beleidigt
Junger Asylbewerber zeigt sich vor Gericht reumütig
Ausgerechnet einen Polizisten hat ein Flüchtling, der im nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg lebt, in einer McDonalds-Filiale in Augsburg beleidigt. Deshalb stand er gestern in Aichach vor dem Jugendgericht. Laut Anklage hat der 19-jährige Asylbewerber den Beamten mit dem türkischen Ausdruck für „ich f... dich“bedacht. Das gab der junge Mann ohne Umschweife zu. Wie es dazu gekommen ist, schilderten er und der Polizist aber verschieden.
Nach der Aussage des Angeklagten kam der Polizist aus der Filiale, als er sie gerade betrat. Der Mann habe „Geh aus dem Weg!“zu ihm gesagt und ihn mit dem Ellenbogen gestoßen. Daraufhin habe er ihn beleidigt. Weil der Beamte Zivilkleidung trug, habe er nicht gewusst, dass er Polizist sei. Sonst hätte er ihn nicht beleidigt, beteuerte der Angeklagte.
Der Polizist sagte als Zeuge aus, er sei wegen Drogenproblemen am Königsplatz gewesen. Als er die McDonalds-Filiale betreten wollte, sei der Angeklagte vor der Türe gestanden. Er habe ihn darauf hingewiesen, dass er eine Kontrolle durchführe. Daraufhin sei der beleidigende Satz gefallen. Der Zeuge hielt dem 19-Jährigen aber zugute, dass er sich umgehend entschuldigt und sich einsichtig gezeigt habe.
Denselben Eindruck hatte auch der Jugendgerichtshelfer. Er nahm den jungen Mann als freundlich wahr. Darüber hinaus schildert er dessen schwierige Vergangenheit. Der Angeklagte, der die afghanische Staatsbürgerschaft hat, wuchs in Teheran auf. Dort besuchte er fünf Jahre lang eine Schule. Wegen diverser Konflikte musste er sie verlassen und floh 2010 nach Deutschland. Seitdem lebt er im Wittelsbacher Land. 2014 schloss er die Mittelschule ab. Derzeit absolviert er eine Ausbildung, die er voraussichtlich in diesem Monat abschließt. Der Jugendgerichtshelfer merkte an, dass der Angeklagte wegen kultureller Differenzen oftmals in verbale und körperliche Auseinandersetzungen gerät. „Die Tat ist ein Ausdruck dafür, wie er gelernt hat, Konflikte zu lösen“, stellte er fest. Deshalb schlug er eine Leseweisung der Organisation „Die Brücke“zum Thema Konfliktbewältigung vor.
Auch Staatsanwalt Benjamin Rüdiger sah bei dem Angeklagten deutliche Reiferückstände aufgrund der Flucht. Das Geständnis und die Entschuldigung hielt er ihm zugute. Dennoch handele es sich um eine massive Beleidigung, so Rüdiger. Daher forderte er eine Geldstrafe in Höhe von einem Nettomonatsgehalt und die Übernahme der Verfahrenskosten. Jugendrichterin Eva-Maria Grosse betonte, positiv wirke sich aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Sie verurteilte ihn wegen Beleidigung eines Polizeibeamten dazu, an einer Leseweisung teilzunehmen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.