Zünftige Klatsche für Bundesregierung
Das ist ein lehrreiches Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung zur Brennelementesteuer zeigt, was herauskommt, wenn gut gemeinter politischer Wille dominiert und handwerkliche Gesetzeskunst zu kurz kommt. Denn vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 vollzog die damals schwarzgelbe Bundesregierung eine Atomkraft-Rolle rückwärts. So gestanden die konservativen und liberalen Politiker den Konzernen zwar längere Laufzeiten zu, nachdem einst Rot-Grün das Ende der Atomkraft besiegeln wollte. Die Politiker muss aber ein schlechtes Gewissen geplagt haben. Deswegen versuchten sie, die Strom-Riesen zumindest etwas in die ökologische Pflicht zu nehmen. So wurde für den Einsatz neuer Brennelemente eine Steuer eingeführt, um die Unternehmen zum sparsameren Umgang mit Brennelementen zu animieren.
Aber nicht nur edle Motive trieben die Koalitionäre an. Sie wollten auch schlicht Milliarden einnehmen, achteten jedoch nicht darauf, dass diese Verbrauchssteuer eigentlich über höhere Strompreise auf die Verbraucher abgewälzt werden müsste. Stattdessen kassierte der Staat direkt bei den Atomkonzernen ab. Und dann kam Fukushima.
Wieder einmal verpasst das Verfassungsgericht einer Bundesregierung eine zünftige Klatsche. Diese tut besonders weh, können die Energieversorger doch Milliarden zurückfordern. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen versucht Finanzminister Schäuble, die Auswirkungen des peinlichen Vorgangs kleinzureden. Doch eine Milliarde hat neun Nullen. Zahlungen in dieser Höhe schmerzen höllisch.