Straßenausbau: Einmalbeiträge und wiederkehrende Beiträge
Einmalbeiträge In den meisten Kom munen Bayern wird der Straßenausbau mit Einmalbeiträgen abgerechnet. Das heißt, dass eine sogenannte „selbststän dige Anlage“, eine Teilstrecke, eine Er schließungseinheit, ein Straßenabschnitt oder eine Ringstraße, zusammenhängend betrachtet wird. Differenziert wird bei die sem Abrechnungsverfahren in Anlieger straßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen. Je nachdem, wie eine Straße klassifiziert wird, differiert auch der Anteil der Kosten, den die Kom mune tragen muss. Ein Beispiel: Für die Anliegerstraße zahlt die Kommune am wenigsten mit, weil sie doch in erster Li nie von den Anliegern genutzt wird. Zur Kasse gebeten werden bei diesem Verfah
ren die direkten Anlieger der „selbststän digen Anlage“. Bezahlt werden muss dann, wenn die letzte Rechnung für die Maßnahme eingegangen ist. Ratenzah lung ist möglich.
Wiederkehrende Beiträge Um wie derkehrende Beiträge einführen zu kön nen, müssen zunächst sogenannte „Ein richtungseinheiten“gebildet werden. Da runter fallen Gebiete, die zusammen schließbar sind, weil sie ähnlich struktu riert sind, nicht durch Straßen oder Feld stücke durchkreuzt werden und, weil die Straßen in diesem Bereich einen ähnli chen Zustand haben. Der Gemeindeanteil errechnet sich nach dem Verkehrsauf kommen bzw. nach dem Durchgangsver kehr. Eine genaue Messmethode gibt es nicht. Beispiel: Wenn auf einer Straße besonders wenig Durchgangsverkehr herrscht (z. B. in einem geschlossenen Wohngebiet), bezahlt die Kommune ei nen geringeren Prozentsatz an Beiträgen als bei Straßen mit hohem Durchgangs verkehrsaufkommen. Bezüglich der Ab rechnung wird ein Plan aufgestellt, wel che Straßenbaumaßnahmen anstehen. Von der dafür kalkulierten Gesamtsumme auf Basis von Angeboten wird der kom munale Beitrag abgezogen. Anschließend wird die Restsumme auf alle diejenigen verteilt, die Teil der „Einrichtungseinheit“sind. Die Beitragszahlungen für eine Maßnahme werden auf fünf Jahre ange legt. Bezahlt wird zum Jahresende für das abgelaufene Jahr. (brast)