12 500 Euro Miese in der Wettbüro Kasse
Angestellter wegen Untreue angeklagt
In Wettbüros, die in der Stadt wie Pilze aus dem Boden schießen, wird viel Geld umgesetzt – und vermutlich auch verloren. Das Internetzeitalter ermöglicht Sportwetten aller Art per Mausklick vom Bildschirm aus am Automaten. Selbst telefonisch aufgegebene Wetten sind offenbar üblich, wenn das Wettbüro mitspielt. In einem Fall, bei dem das Wort „dubios“mehrfach fiel, ging es um angeblich nicht bezahlte Wetteinsätze von 12500 Euro, für den nun ein Angestellter, 34, des Unternehmens strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Aufgabe des Angeklagten war es, die Wetten entgegenzunehmen und die Wetteinsätze zu kassieren. Mitte Juli 2016 fiel den Betreibern auf, dass in der Kasse Wetteinsätze über 12500 Euro fehlten, die der Angestellte eigentlich hätte einnehmen müssen. Sein Arbeitgeber zeigte ihn deshalb wegen Untreue an.
Der Angeklagte (Verteidiger: Jörg Seubert) legte jetzt im Gerichtssaal vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele ein Geständnis ab, bei dem ein ungewöhnlicher Wettmodus zur Sprache kam. Ein türkischer Landsmann – den die Kripo freilich nicht ausfindig machen konnte – habe zweimal in der Woche telefonisch Wetten durchgegeben, die er dann in den Automaten eingetippt habe. Der Kunde habe schon früher mal 5000 Euro dagelassen und den Betrag dann quasi „abgewettet“. Er, der Angeklagte, habe darauf vertraut, dass der Landsmann die Wetteinsätze auch im erneuten Fall zahle. So sei das zehn Wochen lang gegangen. Der Kunde ließ sich aber nie mehr blicken.
Der ermittelnde Kripobeamte berichtete dem Gericht von einer für ihn wohl ungewöhnlichen Erfahrung. Der Anwalt des Wettbüros habe den Angeklagten zwar angezeigt, dann aber die laufenden Ermittlungen blockiert. Man habe sich geweigert, die Abrechnungen des Wettautomaten herauszugeben, der Geschäftsführer sei für eine Aussage überhaupt nicht greifbar gewesen. Was Verteidiger Jörg Seubert zu der Bemerkung veranlasste, das Unternehmen habe offenbar kein Interesse, Fakten auf den Tisch zu legen.
Möglicherweise spielten „unredliche Geschäfte“in dem Büro eine Rolle, bei denen die Polizei keinen Einblick gewinnen solle.
Richterin Ebel-Scheufele kam dem Strafantrag von Staatsanwältin Julia Scholz nach und verurteilte den Angeklagten wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Der Angeklagte, der schon früher einmal wegen Untreue verurteilt worden war, muss als Bewährungsauflage den Schaden wieder gutmachen. Er nahm den Schuldspruch an.