Die Interessen der Bürger aus Unterbernbach sind Rat egal
Zu unserem Bericht „Hackschnitzellager bei Pfeifer ist unerwünscht vom 29. Juni über die Sitzung des Marktge meinderates Kühbach: Seine Zustimmung zur freien Späneablagerung möchte der Gemeinderat mit den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans begründen. Den Anliegern stehe es frei, sich beim Landratsamt zu beschweren. Verantwortung für den Staub und Lärm trägt jedoch allein der Gemeinderat, weil er den Bebauungsplan in alleiniger Verantwortung erlassen hat. Inkonsequent behaupten Bürgermeister und Gemeinderat, sie seien wegen des Bebauungsplans zur Zustimmung verpflichtet. Dumm nur, der Gemeinderat brüstete sich noch am 4. Juni 2010 in der Presse: „Kein Staub mehr durch Späne und Sägemehl; Gemeinde setzt sich durch; Material darf nicht im Freien gelagert werden“.
Damals wie heute galt derselbe Bebauungsplan. Die Austauschbarkeit der Argumentation lässt sich kaum überbieten. Bürgerinteressen spielen keine Rolle. Die Anlieger sollen sich selbst wehren gegen die Emissionen. Offen bleibt, welche Mitbürger der Bürgermeister hinsichtlich der Emissionen befragte. Die betroffenen Anlieger hat er nicht befragt. Wirtschaftsinteressen haben Vorrang. Bei der Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes zur weiteren deutlichen Erhöhung der Bauhöhe um zum Teil 12,63 Meter (!) sah sich der Gemeinderat nicht an seinen Bebauungsplan gebunden. Übrigens laut Verwaltungsgericht ergeben sich aus dem Bebauungsplan „keine Anhaltspunkte“, wonach die Gemeinde „nachbarschützende Wirkung einräumen wollte“, anders formuliert, Bürgerinteressen sind egal. Fazit: Denk ich an Unterbernbach in der Nacht – bin ich um den Schlaf gebracht!