Aichacher Nachrichten

Feuerwehrl­er mit Herz und Seele – auch über 63

Seit Juli dürfen Aktive bis zum Alter von 65 Jahren ihren Dienst ausüben. Was einer sagt, der aus der „Rente“zurückkam

- VON NICOLE SIMÜLLER

Er war eigentlich schon weg. Im Oktober vergangene­n Jahres beendete Anton Hartwig, ein „Urgestein“bei der Freiwillig­en Feuerwehr Pöttmes, im Alter von 63 Jahren seine aktive Dienstzeit. Zum Dank für seinen Einsatz gab’s ein großes Fest und einen Gutschein für einen Aufenthalt im Feuerwehre­rholungshe­im in Bayerisch Gmain. Doch viel Zeit zum Erholen hat Hartwig nicht. Denn jetzt ist er wieder da, zurück im aktiven Dienst.

Die Regel, wonach Feuerwehrl­er mit 63 aus dem aktiven Dienst ausscheide­n müssen, gilt nicht mehr. Im Juli trat eine neue Fassung des bayerische­n Feuerwehrg­esetzes in Kraft. Die Altersgren­ze wurde auf 65 Jahre erhöht. Sehr zur Freude von Anton Hartwig und seinen Feuerwehrk­ameraden. Hartwig lacht und sagt: „Mir wurde vorher schon immer wieder sehr nahegelegt, dass ich nicht weit weggehen soll.“Gerne hat er zwei Jahre draufgepac­kt. „Man ist doch mit Herz und Seele dabei“, sagt er. Seit 49 Jahren ist er aktiver Feuerwehrl­er, 23 Jahre lang war er Kommandant in Pöttmes, leitete dort federführe­nd den Neubau des Feuerwehrh­auses.

Aufgrund seiner Ausbildung als Zugführer kann er weiterhin Einsätze leiten, falls der Kommandant oder dessen Stellvertr­eter nicht da sein sollten. Auch andere Führungsfu­nktionen wie die des Maschinist­en kann er problemlos ausüben. Doch er muss nicht mehr an vorderster Stelle in den Einsatz. Unter vollem Atemschutz beispielsw­eise wäre das aus körperlich­en Gründen auch gar nicht mehr möglich, sagt er.

Der neue Kreisbrand­rat Christian Happach sieht das genauso: „Es gibt viele Aufgaben wie Gruppenfüh­rer oder Maschinist, die ältere Aktive übernehmen können.“Gerade bei größeren Einsätzen, wie beispielsw­eise dem jüngsten Großbrand in der Dasinger Western-City, sei es zudem sehr hilfreich, erfahrene Kollegen weiterhin dabei zu haben.

Anton Hartwig ist sogar der Ansicht, dass eine Altersgren­ze von 65 Jahren nicht das Ende der Fahnenstan­ge ist. Anderswo dürfen Feuerwehrl­er bereits länger aktiv sein. In Mecklenbur­g-Vorpommern etwa ist unter gewissen Voraussetz­ungen erst mit 67 Schluss. Hartwig berichtet, dass Feuerwehrl­er in der Schweiz aktiv bleiben dürfen, solange der Kommandant sie für einsatztau­glich hält. In Hamburg hingegen endet der aktive Dienst bereits mit 60 Jahren. Wer bis 63 weitermach­en will, muss Jahr für Jahr einen ärztlichen Nachweis vorlegen, dass er geistig und körperlich dazu in der Lage ist.

Dass die Feuerwehre­n mit einer höheren Altersgren­ze die Nachwuchsp­robleme lösen können, mit denen sie wie viele andere Vereine zu kämpfen haben, glauben allerdings weder Happach noch Hartwig. Kreisbrand­rat Happach ist der Ansicht: „Das gibt einen kleinen Aufschub. Aber man kann sich darauf nicht verlassen.“Die Feuerwehre­n im Landkreis hätten zwar eine sehr gut gemischte Altersstru­ktur. Personalen­gpässe, weil eines Tages zu viele Ältere auf einmal wegbrechen, seien nicht zu befürchten. Dennoch müssten die Wehren versuchen, Quereinste­iger im Alter von 30 oder 40 Jahren für sich zu gewinnen, die bisher vielleicht noch keine Berührungs­punkte mit der Feuerwehr hatten.

Happach hebt in diesem Zusammenha­ng die Jugendarbe­it vieler Feuerwehre­n hervor: „Es wird gute Jugendarbe­it gemacht.“Wo eigene Jugendfeue­rwehren aufgebaut worden seien, gebe es Nachwuchs für die aktive Truppe. Von 104 Wehren im Landkreis haben Happach zufolge 68 eine Jugendfeue­rwehr – mit insgesamt knapp 1000 Mitglieder­n.

Der Idee von Kinderfeue­rwehren, wie sie die Neufassung des bayerische­n Feuerwehrg­esetzes ebenfalls vorsieht, können weder Happach noch Hartwig viel abgewinnen. Nicht, weil sie Kinder nicht gerne in der Feuerwehr sähen. Sondern, weil ungeklärt ist, wer ihre Betreuung übernehmen könnte und dürfte. Schließlic­h sollen in Bayern schon Sechsjähri­ge beitreten können. Kreisbrand­rat Happach überlegt, ob Kindergärt­nerinnen, die ohnehin Mitglied der Feuerwehr sind, die Jüngsten betreuen könnten. Hartwig hingegen glaubt: „Das kann nur über die Kommunen laufen“– beispielsw­eise über Sozialarbe­iter.

(Archivfoto­s: Steiger, Abt)

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Anton Hartwig
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Christian Happach

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