Angst oder Aggression?
Vor Gericht muss sich ein wohl dementer Rentner verantworten. Er war mit einer Waffe erwischt worden. Unterwegs zum Freund der Tochter
Ingolstadt War er mit der Waffe losgezogen, um sie vielleicht sogar gegen den Liebhaber seiner Tochter zu richten? Dafür, für einen aktiven Tötungsvorsatz, gab es gestern vor dem Landgericht Ingolstadt keinerlei Hinweise. Oder hatte der 70-Jährige die Zastava M57 nur dabei gehabt, um sich vor dem Freund der Tochter zu schützen? Im Falle des Falles. Weil er Angst hatte. So sagte es der Ingolstädter gestern im Gerichtssaal. Mit diesem Geständnis hätte der Fall schnell geklärt gewesen sein können. Allerdings muss die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz dabei einiges mehr bedenken.
Denn es geht in dem Verfahren auch darum, ob der Rentner dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht bleibt. Die forensisch-psychiatrische Gutachterin hat bei ihm den Beginn einer besonderen Form der Demenz diagnostiziert. Wie gefährlich ist er erkrankt mit Pistole?
Der Angeklagte muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Er war Ende Januar von der Polizei mit der halb automatischen Waffe in Ingolstadt erwischt worden. Seine Tochter hatte zuvor die Polizei verständigt. Vorher hatte sie mit ihrem Vater wohl erneut über ihren Partner gesprochen. Der soll sie immer wieder misshandelt und auch vergewaltigt haben. Es gab Anzeigen, die Verfahren wurden aber eingestellt. Ob die Beziehung zu ihm noch immer besteht, wollte die Frau gestern nicht sagen. Sie machte im Gerichtssaal teilweise von ihren Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Was es für die Kammer nicht leichter macht.
Als die Polizei ihren Vater im Januar auf der Suche nach ihrem Liebhaber abfing, hatte er sich widerstandslos festnehmen lassen. Seine Waffe war geladen, entsichert und schussbereit. Und der Mann ist einschlägig vorbestraft. Die Polizei hatte vor Jahren schon einmal zwei Pistolen bei ihm gefunden, für die er keinen Schein hatte.
Es gibt – abgesehen von der Vorgeschichte des mutmaßlichen Beziehungsdramas der Tochter – keinen Geschädigten in dem Fall. Es gibt nur einen älteren Herren, der mit einer Kurzwaffe erwischt wurde. Die Frage ist: Besteht Gefahr, dass er diese irgendwann benutzt?
Die psychiatrische Gutachterin schließt das nicht aus. Seine Hemmschwelle sinke krankheitsbedingt. Der Angeklagte sei deshalb vermindert schuldfähig gewesen. Er müsse aber in der Psychiatrie bleiben und sich behandeln lassen. Denn es könne sein, dass sich alles wiederhole. Was, wenn er einmal tatsächlich abdrücken sollte?
Die Kammer ließ erkennen, dass sie zumindest Zweifel hegt, diesem Gefährdungspotenzial auch „juristisch gerecht zu werden“. Das Urteil fällt heute. (kuepp)