L wie Listenkandidaten
Auch Verlierer können gewinnen. Ein Politiker muss nicht unbedingt seinen Wahlkreis erobern, um Abgeordneter zu werden, es reicht unter Umständen auch, auf der Landesliste seiner Partei entsprechend weit vorne platziert zu sein.
Die Zusammensetzung des Bundestages ist ein kompliziertes Rechenspiel. 598 Sitze gibt es zu verteilen, die Zweitstimme, mit der die Wähler eine Partei wählen, entscheidet über die Stärke der einzelnen Parteien im Parlament. 299 Mandate gehen an die mit der Erststimme im Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten. Die anderen 299 werden entsprechend der Sitzverteilung an Listenkandidaten vergeben. Hinzu können Überhangund Ausgleichsmandate kommen. Bei der CSU in Bayern oder der CDU in Baden-Württemberg, die fast alle Wahlkreise direkt erobern, kommen Listenkandidaten in der Regel kaum zum Zuge.
2013 galt dies allerdings nicht, da FDP und AfD bei der Wahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten und es daher für die vier im Bundestag vertretenen Parteien deutlich mehr Mandate gab. Insgesamt gilt: Je besser eine Partei abschneidet, desto mehr Kandidaten auf der Liste ziehen in den Bundestag ein. Das ist vor allem für die „kleinen“Parteien wichtig, die fast nie Direktmandate erringen.
Die Aufstellung der Bundestagslisten obliegt ausschließlich den Parteien.