Kinderpfleger vergeht sich an Kindern
20-Jähriger streitet Vorwürfe ab. Gutachter sehen keine pädophilen Neigungen bei ihm. Die Summe aller Zeugenaussagen gibt für die Jugendrichterin aber ein eindeutiges Bild
Aichach Auf den Mund küsste ein heute 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg vor zwei Jahren ein fünfjähriges Mädchen. Einem anderen streichelte er die Innenseite der Oberschenkel, während es auf seinem Schoß saß. Das besonders Perfide daran: Der 20-Jährige arbeitete als Kinderpfleger in einem Kindergarten im Landkreis Aichach-Friedberg und die Mädchen standen unter seiner Obhut. Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen musste er sich gestern vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse am Amtsgericht Aichach verantworten.
Die Freude im Kindergarten war groß gewesen, als mit dem damals 18-Jährigen ein männlicher Erzieher kam. Sehr offen hätten sie ihn aufgenommen, sagten die Leiterin der Einrichtung und ihre Mitarbei- terinnen vor Gericht aus. Schon nach wenigen Wochen machte eine Erzieherin aber eine verstörende Beobachtung: Der Angeklagte saß auf dem Boden und eine Fünfjährige stand mit gespreizten Beinen vor ihm. Der 18-Jährige streichelte das Mädchen mehrfach am Po und den Oberschenkeln. Am nächsten Tag beobachtete sie, wie er ein Kind, das auf seinem Schoß saß, an der Innenseite der Schenkel streichelte, in der Nähe des Intimbereichs. Als er sie bemerkte, habe er ruckartig die Hand weggezogen, sagte die Erzieherin aus. „Ich hatte das Gefühl, dass er sich ertappt fühlt.“
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Natürlich hätten Kinder auch mal auf seinem Schoß gesessen. „Ich habe sie aber nicht so angefasst und vor allem nicht im sexuellen Sinne.“Dabei hatte er seinen Kolleginnen bei einem Ausflug sogar selbst erzählt, dass es an seinem früheren Arbeitsplatz ebenfalls Vorwürfe, die in diese Richtung gingen, gegeben habe. Auch das leugnete der 20-Jährige bei der Verhandlung. Für Fotos von kleinen Mädchen in Bikinis, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf seinem Rechner fand, hatte der Angeklagte ebenfalls eine Erklärung: „Die sind ästhetisch schön, aber nicht sexuell anregend.“
Als „äußerst kooperativ“beschrieben die beiden Gutachterinnen den 20-Jährigen. Sie waren beide zu dem Ergebnis gekommen, dass bei ihm keinerlei pädophile Neigungen oder relevante psychische Störungen vorlagen. Auch Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe hatte den Angeklagten „immer offen und freundlich“erlebt. „Außer den Tatvorwürfen findet man keine Infos, die eine negative Sozialprognose stützen würden.“Unter der Voraussetzung, dass sich die Anklage bestätigt, regte Nuspl eine Gesprächsweisung an.
Nach einer umfangreichen Zeugenvernehmung stand für Staatsanwältin Melanie Ostermeier fest: „Es hat sich genauso zugetragen, wie es in der Anklage steht.“Beim Streicheln in der Nähe des Intimbereiches eines Kindes sei es nicht relevant, ob der 20-Jährige sexuelle Absichten gehabt habe. Die Fotos waren für die Staatsanwältin ein Beleg, dass bei dem Angeklagten „gewisse Neigungen“da sind. Sie plädierte für einen Freizeitarrest und die Gesprächsweisung sowie eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro.
Verteidiger Ralf Schönauer forderte Freispruch für seinen Mandanten. Er wies auf die unauffälligen Befunde der Gutacherinnen hin.
Jugendrichterin Grosse schloss sich der Staatsanwältin an. Sie verurteilte den 20-Jährigen wegen sexuellem Missbrauch zu einem Jugendfreizeitarrest, fünf Gesprächsweisungen sowie einer Geldauflage von 1000 Euro. Es sei die Summe aus allem, die sie zu der Überzeugung bringe, dass es sich genau so zugetragen habe, sagte Grosse. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass die Vorfälle lange zurückliegen und keine Folgen für die Fünfjährigen hatten. Schwer wog, dass er als Erzieher ein Vertrauensverhältnis missbraucht hatte.
Junger Mann war immer offen und freundlich