Radler auf dem Waldweg
Ein Mountainbiker fährt in eine Nagelfalle – und wehrt sich
Aichach Die Mountainbiker radelten nach der Verhandlung im Aichacher Amtsgericht ohne konkrete Antwort nach Hause. Zahlreiche Hobbysportler hatten sich dort gestern eine Entscheidung hinsichtlich einer Streitfrage erhofft, über die diskutiert wird, seit grobstollige Räder berg- und geländegängig sind: Auf welchen Wegen im Wald dürfen Biker fahren? Auf „geeigneten“heißt es so schön im Naturschutzgesetz – aber welche Wege sind denn „geeignet“?
Richter Axel Hellriegel steuerte durch den dunklen Tann, Dickicht und Lichtungen: Im Wald gibt es neben den regulären Forstwegen nämlich auch bewirtschaftete Wege, befahrene und befestigte Rückewege, Pirschpfade, Schleichwege und noch mehr. Konkret ging es um eine Klage, die der Besitzer des Schlossguts Kühbach gegen einen Mountainbiker angestrengt hatte. Der war auf einem vom Eigentümer gesperrten „Weg“im Wald unterwegs und dort in eine von einem „Radlhasser“vergrabene Nagelfalle geradelt – ein Stock mit einer drei Zentimeter langen Metallspitze. Der Waldbesitzer distanzierte sich zwar von der Falle, forderte von dem Radler aber eine Unterlassungserklärung – was der wiederum unter Berufung auf das in der Bayerischen Verfassung garantierte Betretungsrecht im Wald ablehnte.
Nachdem Richter Hellriegel angedeutet hatte, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, deutet sich nun ein Kompromiss an: Der Mountainbiker meidet rund ein Dutzend mit Schildern gesperrter Wege. Somit wäre zumindest der Radlstreit im Kühbacher Forst geklärt – bis zu einer Grundsatzentscheidung eines anderen Gerichtes.
Warum der Fall aus Aichach kein Einzelfall ist, lesen Sie auf