„Die Radler fahren querwaldein“
Waldbesitzer und Mountainbiker sind sich nicht immer ganz grün. Was die Probleme sind, wo geradelt werden darf und warum solch ein Konflikt jetzt sogar vor Gericht gelandet ist
Augsburg Andreas Täger ist sauer. Darüber, dass manche Mountainbike-Fahrer im Wald Wurzeln absägen, Erde wegschaufeln und neue Steilwandkurven anlegen. „Das ist absolut nicht in Ordnung. Das geht in Richtung Sachbeschädigung“, sagt Täger, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Westallgäu. Immer wieder habe er es mit rücksichtslosen Mountainbikern zu tun, die durch die Natur brettern. „Der Wald wird zunehmend als Sportarena missbraucht“, klagt er.
Doch selbst dann, wenn die Radler auf Wegen fahren, gibt es immer wieder Streit. Im Freistaat, der mit seinen vielen Wäldern für Sportradler ein reizvolles Ziel ist, prallen oft die Meinungen von Mountainbikern und deren Gegnern aufeinander. Im Voralpenraum, etwa im Tölzer Land, ist die Situation besonders angespannt. Immer wieder endet dort die Radtour mit einem platten Reifen, weil Mountainbike-Hasser rostige Nägel in die Wurzeln am Boden geschlagen haben. Biker wurden schon mit Steinen beworfen, Schnüre wurden auf Helmhöhe von Baum zu Baum gespannt.
Manchmal landet der Streit darüber, wo die Mountainbiker denn nun fahren dürfen, sogar vor Gericht. Wie gestern in Aichach. Ein war im vergangenen Winter auf einem Waldweg in eine Nagelfalle – vermutlich aufgestellt von einem Radlerhasser – gefahren. Daraufhin stellte er Strafanzeige bei der Polizei. Der Waldbesitzer, der Verbotsschilder aufgestellt hatte, erfuhr durch die Anzeige von dem Mountainbiker – und schickte ihm eine Unterlassungserklärung. Vor Gericht wurde dann aber schnell klar: So einfach kann ein Eigentümer das Radeln in seinem Wald nicht verbieten. Denn die Nutzung des Waldes durch jedermann ist in der bayerischen Verfassung verankert. Das Naturschutzgesetz sagt nur, dass das Radfahren im Wald auf „geeigneten Wegen“erlaubt ist. Und genau hier wird die ganze Sache kompliziert. Denn welcher Weg nun geeignet ist und welcher nicht, das lässt viel Raum für Interpretationen. Der Waldbesitzer hätte es gerne gesehen, dass nur geschotterte Wege als Radlerpiste anerkannt werden. Das Gericht sah das anders. Denn ein Waldbesitzer, der keine befestigten Wege anlegt, könnte so das „Grundrecht auf Naturgenuss“leicht aushebeln. Die Frage, wann eine Schneise zur Waldbewirtschaftung zum befahrbaren Weg wird, blieb offen. Die Parteien wollen sich in den nächsten Wochen um eine Einigung bemühen.
Täger von der Waldbesitzervereinigung hat kein Problem damit, wenn die Fahrradfahrer auf den „normalen Wald- und Feldwegen“unterwegs sind. Das sei aber beileibe nicht immer der Fall. „Die RadRadfahrer ler fahren querwaldein.“Teilweise seien sie auch auf Wegen unterwegs, die wegen Baumfällarbeiten gesperrt sind – und das kann lebensgefährlich werden. Radler, die durchs Unterholz heizen, können zudem erhebliche Schäden in der Natur anrichten. Je nach Untergrund und Bewuchs können nach Angaben des Bayerischen Waldbesitzerverbandes Böden abrutschen und Pflanzen zerstört werden. Täger sorgt sich auch um die Tiere, die von den Mountainbikern gestört werden könnten, vor allem dann, wenn sie im Sommer ihre Jungen aufziehen.
Der Konflikt zwischen Waldbesitzern und Fahrradfahrern beschäftigt auch Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike. Dass durchs Unterholz geradelt wird, dagegen spricht auch er sich aus. Abgesehen davon ist er aber der Meinung: „Alles, was ein Weg ist – sei er auch noch so schmal – soll befahren werden dürfen.“Wenn ein Waldbesitzer damit ein Problem habe, könne er den Weg in Absprache mit der Forstbehörde schließen – etwa dann, wenn er durch ein Biotop oder Naturschutzgebiet führt.
Nun geht es darum, die Wogen zwischen Waldbesitzern und Radlern zu glätten. Täger von der Waldbesitzervereinigung sagt: „Wir müssen Verständnis auf beiden Seiten wecken.“