Haft für Islamisten
Männer kämpften in Syrien. Sie werden als Terroristen bestraft. Wussten sie, was sie tun?
München Das Münchner Oberlandesgericht hat zwei Kämpfer aus Syrien zu Gefängnisstrafen von zwei und vier Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe von zwei Jahren für den 23-jährigen Azad R. setzte das Gericht am Dienstag zur Bewährung aus. Nach Überzeugung der Richter hatten Azad R. und der 25-jährige Kamel T. in ihrer Heimat für die terroristische Vereinigung Ahrar alScham gekämpft.
Sie erledigten von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um Aleppo Wachdienste für die Gruppe und beteiligten sich so am Kampf gegen das syrische Militär und Rebellen. Die Richter befanden die Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig.
Die Verteidiger hatten argumentiert, ihre Mandanten seien in der Vereinigung keine Mitglieder gewesen und hätten deren Ziele nicht geteilt. Azad R. wurde in einem Gefecht verletzt und ist gelähmt. Sein Freund T. pflegte ihn und flüchtete wohl über die Balkanroute gemeinsam mit ihm nach Deutschland, wo sie 2015 ankamen. Nach Feststellung des Gerichts wollte Ahrar al-Scham in Syrien einen autoritären Staat mit den Gesetzen der Scharia errichten. Richter Reinhold Baier sagte, es handle sich dabei um eine terroristische Vereinigung, weil sie „ihre Zielvorstellungen mit Mord und Totschlag durchsetzte“. Die Angeklagten hätten davon gewusst.