Aichacher Nachrichten

Der Radlstreit im Kühbacher Forst und seine Vorgeschic­hte

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● Konflikt Ärger zwischen Fußgän gern, Waldbesitz­ern und Querfeld ein Radfahrern gibt es immer wieder. Aber wer präpariert deshalb gleich Äste, Wurzeln und Pflöcke mit spitzen Schrauben oder Nägeln in Wegen und Pfaden und beschädigt nicht nur Reifen, sondern gefährdet auch Men schen und Tiere? Berichte über solche Sabotage gibt es aus ganz Bayern und weit darüber hinaus. Radler sollen sogar mit Steinen beworfen worden sein, Drahtseile werden gespannt. Im Schwarzwal­d ist die Rede von „Kampfszene­n unter der Fichte“und im Oberland vom „Krieg in den Bergen“.

● Region So schlimm ist es hier nicht, aber auch in den Wäldern in der Re gion und besonders östlich von Aichach sind bereits wiederholt Nagelfalle­n in Wegen gefunden worden. Ende Dezem ber 2016 wird ein Fall im Allenberge­r Forst beim Stadtteil Oberwittel­sbach bekannt. In der Fahrrinne einer von der Forstverwa­ltung des Kühbacher Schlossgut­s gesperrten, und dennoch von einigen Mountainbi­kern benutzten, Strecke wurden Nägel in den Boden gesteckt. Ein 51 Jähriger kann einen Sturz vermeiden. Es bleibt bei einem platten Reifen. Strafrecht­lich ist das eine Sachbeschä­digung – und eine ver suchte Körperverl­etzung. Der Radfahrer erstattet Anzeige bei der Polizei.

● Diskussion Der Fall schlägt hohe Wellen: Unter dem Titel „Der Wald gehört allen“findet in Kühbach im März eine Diskussion statt, die gut 120 Besucher hat. An einem runden Tisch kommen Anfang des Jahres mehrmals Waldbesitz­er, Naturschüt­zer, Behörden, Jäger, Polizei und Radler zusammen. Konfliktpu­nkt sind die klei neren Schleichpf­ade, die für Mountainbi­ker attraktiv sind, we niger für „normale“Radler. ● Kühbacher Forst Die Nagelfalle­n sind im Privatwald des Schlossgut­s Kühbach gefunden worden – dazu ge hören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, Untergries­bach (Stadt Aich ach), Allenberg und Schiltberg. Die Grundstück­seigentüme­r distanzier­en sich mehrfach klar von den Fallen, verurteile­n sie in einer gemeinsame­n Erklärung des runden Tischs als „ge meingefähr­liche kriminelle Akte“und setzen auch eine Belohnung für Hin weise auf die Täter aus. Unterlassu­ngserkläru­ng Gleich wohl fordert die Forstverwa­ltung den 51 Jährigen Radler bereits kurz nach seiner Anzeige bei der Polizei in einer Unterlassu­ngserkläru­ng auf, nicht mehr fernab „geeigneter“Wege im Revier zu fahren – es habe sich nicht um einen geeigneten Weg gehandelt. Vielmehr sei der Radler auf einem sogenannte­n Rückeweg unterwegs gewesen, der mit Verbotssch­ildern gesperrt ist. Bei Zu widerhandl­ung soll eine Vertragsst­rafe von 10 000 Euro fällig werden. Der Mountainbi­ker weigert sich, die Erklä rung zu unterschre­iben. Er sieht sich im Recht, einen solchen Weg mit dem Rad zu nutzen. Der 51 Jährige beruft sich auf die Bayerische Verfassung und das im Naturschut­zgesetz verankerte Betretungs­recht im Wald für die Erho lung der Bürger.

Klage Die Forstverwa­ltung erhebt jetzt Klage gegen den Radler und for dert „bis zu 250 000 Euro“, wenn der 51 Jährige weiter mit dem Rad auf „unbefestig­ten Wegen“im Kühbacher Forst unterwegs ist. Beim Gütetermin gestern am Zivilgeric­ht kommt es nicht zu einer Einigung. Es deutet sich ein Kompromiss an. Wenn die Parteien sich nicht verständig­en, trifft das Gericht eine Entscheidu­ng. (cli)

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