Der Radlstreit im Kühbacher Forst und seine Vorgeschichte
● Konflikt Ärger zwischen Fußgän gern, Waldbesitzern und Querfeld ein Radfahrern gibt es immer wieder. Aber wer präpariert deshalb gleich Äste, Wurzeln und Pflöcke mit spitzen Schrauben oder Nägeln in Wegen und Pfaden und beschädigt nicht nur Reifen, sondern gefährdet auch Men schen und Tiere? Berichte über solche Sabotage gibt es aus ganz Bayern und weit darüber hinaus. Radler sollen sogar mit Steinen beworfen worden sein, Drahtseile werden gespannt. Im Schwarzwald ist die Rede von „Kampfszenen unter der Fichte“und im Oberland vom „Krieg in den Bergen“.
● Region So schlimm ist es hier nicht, aber auch in den Wäldern in der Re gion und besonders östlich von Aichach sind bereits wiederholt Nagelfallen in Wegen gefunden worden. Ende Dezem ber 2016 wird ein Fall im Allenberger Forst beim Stadtteil Oberwittelsbach bekannt. In der Fahrrinne einer von der Forstverwaltung des Kühbacher Schlossguts gesperrten, und dennoch von einigen Mountainbikern benutzten, Strecke wurden Nägel in den Boden gesteckt. Ein 51 Jähriger kann einen Sturz vermeiden. Es bleibt bei einem platten Reifen. Strafrechtlich ist das eine Sachbeschädigung – und eine ver suchte Körperverletzung. Der Radfahrer erstattet Anzeige bei der Polizei.
● Diskussion Der Fall schlägt hohe Wellen: Unter dem Titel „Der Wald gehört allen“findet in Kühbach im März eine Diskussion statt, die gut 120 Besucher hat. An einem runden Tisch kommen Anfang des Jahres mehrmals Waldbesitzer, Naturschützer, Behörden, Jäger, Polizei und Radler zusammen. Konfliktpunkt sind die klei neren Schleichpfade, die für Mountainbiker attraktiv sind, we niger für „normale“Radler. ● Kühbacher Forst Die Nagelfallen sind im Privatwald des Schlossguts Kühbach gefunden worden – dazu ge hören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, Untergriesbach (Stadt Aich ach), Allenberg und Schiltberg. Die Grundstückseigentümer distanzieren sich mehrfach klar von den Fallen, verurteilen sie in einer gemeinsamen Erklärung des runden Tischs als „ge meingefährliche kriminelle Akte“und setzen auch eine Belohnung für Hin weise auf die Täter aus. Unterlassungserklärung Gleich wohl fordert die Forstverwaltung den 51 Jährigen Radler bereits kurz nach seiner Anzeige bei der Polizei in einer Unterlassungserklärung auf, nicht mehr fernab „geeigneter“Wege im Revier zu fahren – es habe sich nicht um einen geeigneten Weg gehandelt. Vielmehr sei der Radler auf einem sogenannten Rückeweg unterwegs gewesen, der mit Verbotsschildern gesperrt ist. Bei Zu widerhandlung soll eine Vertragsstrafe von 10 000 Euro fällig werden. Der Mountainbiker weigert sich, die Erklä rung zu unterschreiben. Er sieht sich im Recht, einen solchen Weg mit dem Rad zu nutzen. Der 51 Jährige beruft sich auf die Bayerische Verfassung und das im Naturschutzgesetz verankerte Betretungsrecht im Wald für die Erho lung der Bürger.
Klage Die Forstverwaltung erhebt jetzt Klage gegen den Radler und for dert „bis zu 250 000 Euro“, wenn der 51 Jährige weiter mit dem Rad auf „unbefestigten Wegen“im Kühbacher Forst unterwegs ist. Beim Gütetermin gestern am Zivilgericht kommt es nicht zu einer Einigung. Es deutet sich ein Kompromiss an. Wenn die Parteien sich nicht verständigen, trifft das Gericht eine Entscheidung. (cli)