Miteinader im Wald
Gleich voraus: Es gibt Mountainbiker und übrigens auch Waldbesitzer, die sehen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Die einen wollen einfach ohne Rücksicht über alles hinwegrollen und die anderen möchten „Zweirädrige“am liebsten ganz verbannen. Über diese Extrempositionen reden wir hier nicht. Und dass Nagelfallen kriminell sind, muss nicht diskutiert werden. Der Wald gehört zwar Eigentümern, aber dieses „Eigentum verpflichtet“. Nicht umsonst ist das Betretungsrecht in der Bayerischen Verfassung verankert. Waldbesitzer können deshalb Spaziergänger, Pilzsammler oder Radfahrer nicht einfach aussperren. Es geht also um ein Miteinander im Wald und nicht um ein Gegeneinander, und dafür braucht es – wie fast immer in unserer Gesellschaft – offenbar klare Regeln. Denn sonst sind Konflikte heute vorprogrammiert. Die aktuelle Formulierung und Rechtsprechung in Bayern ist jedenfalls schwammig: Was sind denn „geeignete Wege“? Eine Präzisierung würde der Sache guttun.
Aber sie muss auch praktikabel sein. In Baden-Württemberg ist das eindeutiger: Da muss der Weg im Wald mindestens zwei Meter breit sein, damit Mountainbiker fahren dürfen. Und gibt’s da jetzt weniger Ärger? Ganz im Gegenteil. Die beste Lösung ist sofort und ohne Richterspruch zu haben: Kompromissbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme – und im Zweifelsfall einfach auf einen Trail verzichten beziehungsweise einen Radler im Wald zuerst als Naturliebhaber wahrnehmen.