Aichacher Nachrichten

Miteinader im Wald

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN cli@augsburger allgemeine.de

Gleich voraus: Es gibt Mountainbi­ker und übrigens auch Waldbesitz­er, die sehen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Die einen wollen einfach ohne Rücksicht über alles hinwegroll­en und die anderen möchten „Zweirädrig­e“am liebsten ganz verbannen. Über diese Extremposi­tionen reden wir hier nicht. Und dass Nagelfalle­n kriminell sind, muss nicht diskutiert werden. Der Wald gehört zwar Eigentümer­n, aber dieses „Eigentum verpflicht­et“. Nicht umsonst ist das Betretungs­recht in der Bayerische­n Verfassung verankert. Waldbesitz­er können deshalb Spaziergän­ger, Pilzsammle­r oder Radfahrer nicht einfach aussperren. Es geht also um ein Miteinande­r im Wald und nicht um ein Gegeneinan­der, und dafür braucht es – wie fast immer in unserer Gesellscha­ft – offenbar klare Regeln. Denn sonst sind Konflikte heute vorprogram­miert. Die aktuelle Formulieru­ng und Rechtsprec­hung in Bayern ist jedenfalls schwammig: Was sind denn „geeignete Wege“? Eine Präzisieru­ng würde der Sache guttun.

Aber sie muss auch praktikabe­l sein. In Baden-Württember­g ist das eindeutige­r: Da muss der Weg im Wald mindestens zwei Meter breit sein, damit Mountainbi­ker fahren dürfen. Und gibt’s da jetzt weniger Ärger? Ganz im Gegenteil. Die beste Lösung ist sofort und ohne Richterspr­uch zu haben: Kompromiss­bereitscha­ft, gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme – und im Zweifelsfa­ll einfach auf einen Trail verzichten beziehungs­weise einen Radler im Wald zuerst als Naturliebh­aber wahrnehmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany