Druck bei Baulücken
Dasing sichert sich Vorkaufsrecht
Dasing Auf Bauherren in Dasing kommen schärfere Regeln zu, wenn ihr Grundstück eine innerörtliche Baulücke ist. Hier gilt künftig: Gibt es nach fünf Jahren kein bezugsfertiges Haus, erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und kann dann einen anderen Bauwerber zum Zuge kommen lassen, der die Lücke tatsächlich schließt. Das sollte zunächst nicht öffentlich behandelt werden, aber die Räte waren bei zwei Gegenstimmen dafür, das Thema in der öffentlichen Sitzung zu diskutieren.
Das Grundstück kann die Gemeinde für 70 Prozent des Verkehrswerts erwerben. Der Bauherr muss den Neubau selbst nutzen, ansonsten wird eine Vertragsstrafe verhängt. Gegen diese Neuregelung stimmte ein Gemeinderat. Hintergrund der Neuregelung: Dasing erwartet, Baugrundstücke zunehmend nur noch innerorts ausweisen zu können. Die Kreisaufsicht werde bald keine neuen Baugebiete mehr genehmigen, solange es in Dasing und den Ortsteilen noch Baulücken gibt. Nicht betroffen sind Eigner von innerörtlichen Grundstücken, die dort nicht bauen wollen.
Nicht öffentlich sollte der Punkt laut Bürgermeister Erich Nagl deshalb behandelt werden, weil es um drei konkrete Bauprojekte ging und die Namen der Bauwerber nicht genannt werden sollten. Auch diese drei Fälle wurden öffentlich entschieden, ohne Namen zu nennen. Es handelte sich um zwei Bauvorhaben in Taiting und eines in Rieden. In einem Fall wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der nun ausgelegt wird, bei den beiden anderen Vorhaben wird mit einer Einbeziehungssatzung gearbeitet. Aber auch da gelten Bauzwang, Eigennutzung und gemeindliches Vorkaufsrecht. Die Bauvorhaben wurden jeweils einstimmig genehmigt.