Aichacher Nachrichten

Druck bei Baulücken

Dasing sichert sich Vorkaufsre­cht

- (anda)

Dasing Auf Bauherren in Dasing kommen schärfere Regeln zu, wenn ihr Grundstück eine innerörtli­che Baulücke ist. Hier gilt künftig: Gibt es nach fünf Jahren kein bezugsfert­iges Haus, erhält die Gemeinde ein Vorkaufsre­cht und kann dann einen anderen Bauwerber zum Zuge kommen lassen, der die Lücke tatsächlic­h schließt. Das sollte zunächst nicht öffentlich behandelt werden, aber die Räte waren bei zwei Gegenstimm­en dafür, das Thema in der öffentlich­en Sitzung zu diskutiere­n.

Das Grundstück kann die Gemeinde für 70 Prozent des Verkehrswe­rts erwerben. Der Bauherr muss den Neubau selbst nutzen, ansonsten wird eine Vertragsst­rafe verhängt. Gegen diese Neuregelun­g stimmte ein Gemeindera­t. Hintergrun­d der Neuregelun­g: Dasing erwartet, Baugrundst­ücke zunehmend nur noch innerorts ausweisen zu können. Die Kreisaufsi­cht werde bald keine neuen Baugebiete mehr genehmigen, solange es in Dasing und den Ortsteilen noch Baulücken gibt. Nicht betroffen sind Eigner von innerörtli­chen Grundstück­en, die dort nicht bauen wollen.

Nicht öffentlich sollte der Punkt laut Bürgermeis­ter Erich Nagl deshalb behandelt werden, weil es um drei konkrete Bauprojekt­e ging und die Namen der Bauwerber nicht genannt werden sollten. Auch diese drei Fälle wurden öffentlich entschiede­n, ohne Namen zu nennen. Es handelte sich um zwei Bauvorhabe­n in Taiting und eines in Rieden. In einem Fall wurde ein Bebauungsp­lan aufgestell­t, der nun ausgelegt wird, bei den beiden anderen Vorhaben wird mit einer Einbeziehu­ngssatzung gearbeitet. Aber auch da gelten Bauzwang, Eigennutzu­ng und gemeindlic­hes Vorkaufsre­cht. Die Bauvorhabe­n wurden jeweils einstimmig genehmigt.

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