Wegen Diebstahl in Haft
19-Jähriger stiftet Bekannten zum Diebstahl an. Weil der junge Mann unter anderem wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung bereits im Gefängnis sitzt, fällt das Jugendschöffengericht in Aichach ein hartes Urteil
Wegen einer Kette für zehn Euro muss ein 19-Jähriger 30 Monate in Haft. Weil er einen Bekannten zum Diebstahl angestiftet hat, stand er vor Gericht.
Aichach Rund zehn Euro kostete die Halskette, zu deren Diebstahl ein heute 19-jähriger Aichacher einen Bekannten im Oktober 2016 anstiftete. Anstiftung zum Diebstahl war einer der Anklagepunkte, wegen denen er sich vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Eva-Maria Grosse verantworten musste.
Der vergleichsweise harmlose Vorfall hat für den Aichacher schwerwiegende Folgen. Er sitzt bereits seit Juli unter anderem wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahls eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ab. Sogar sein Verteidiger sprach sich nach dem neuerlichen Prozess für eine Aufstockung dieser Strafe aus.
Die Kindheit des Angeklagten war offensichtlich problematisch. Diver- Hilfsangebote, die er von der Jugendhilfe über die Jahre hinweg bekam, fruchteten bei dem jungen Aichacher nicht. Auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) fällt er immer wieder negativ auf. Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe sprach von einem „problematischen Verlauf“. Der 19-Jährige zeige „mangelnde Motivation bei der Arbeit“in der JVA und habe Probleme mit Mitgefangenen. Vor zwei Monaten war der Aichacher deshalb bereits in eine Schutzabteilung verlegt worden. Nuspl fasste vor Gericht zusammen: „Er hat deutliche Probleme und die Ursachen sind komplex.“Sein Eindruck von dem Angeklagten: „Er tut sich schwer, einzusehen, was er macht und wo er steht.“
Zum Beispiel fuhr der junge Aichacher im Februar mit einem Auto, obwohl sein Führerschein einen Mo- vorher eingezogen worden war. Bei der Fahrt krachte er in ein haltendes Auto, das er übersehen hatte. Der Schaden: rund 24000 Euro. Die Beifahrerin des Aichachers zog sich bei dem Auffahrunfall ein Schleudertrauma und Prellungen zu. Fahren ohne Führerschein und fahrlässige Körperverletzung lautete deshalb ein weiterer Anklagepunkt, den der 19-Jährige auch zugab.
Dass er einen Bekannten angestiftet haben soll, die Kette zu stehlen, stritt er ab. Er habe nicht mitbekommen, dass der 18-Jährige die Kette eingeschoben habe, sagte er aus. Dem widersprach der Bekannte. Er habe sich von dem 19-Jährigen zum Diebstahl gedrängt gefühlt, sagte er aus. Anscheinend handelte er aus einer gewissen Angst vor dem Angeklagten, denn als der Ladendetektiv den 18-Jährigen erwischte, sagte diese ser bei der Polizei erst einmal nichts davon, zum Diebstahl angestiftet worden zu sein. Auch davon, dass der 19-Jährige selbst eine Kette gestohlen hatte, erzählte der Bekannte erst vor Gericht. Seine Schilderungen bestätigte ein 17-jähriger Zeuge, der mit beiden in dem Laden gewesen war. Der 19-Jährige hatte jedoch den Ladendetektiv bemerkt und die Kette weggeworfen.
Später versuchte er, mit einer Nachricht über die sozialen Medien Druck auf den 17-Jährigen auszuüben. Dieser hätte kein schönes Leben mehr, wenn er durch seine Aussage bei der Polizei Probleme bekäme, ließ der Angeklagte ihn wissen. Deshalb war der 19-Jährige auch noch wegen versuchter Nötigung angeklagt. Dass er die Straftaten kurz nach dem Gerichtsverfahren beging, bei dem er zu der Haftstrafe verurnat teilt worden war, wog für Staatsanwältin Melanie Ostermeier schwer. Sie sah bei dem 19-Jährigen einen „erheblichen Nacherziehungsbedarf“und forderte eine Aufstockung der Haftstrafe auf zwei Jahre und sechs Monate.
Für drei Monate weniger plädierte Verteidiger Reinhard Baade. Er sagte, sein Mandant sei „ein unglücklicher Mensch, der mit sich und seiner Umgebung nicht zurechtkommt und Schwierigkeiten provoziert“. Er brauche einen Rahmen, um etwas auf die Reihe zu bekommen, so Baade.
Das Jugendschöffengericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Es verurteilte den 19-Jährigen wegen aller Anklagepunkte zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.