Aichacher Nachrichten

Wegen Diebstahl in Haft

19-Jähriger stiftet Bekannten zum Diebstahl an. Weil der junge Mann unter anderem wegen Brandstift­ung und Sachbeschä­digung bereits im Gefängnis sitzt, fällt das Jugendschö­ffengerich­t in Aichach ein hartes Urteil

- VON GERLINDE DREXLER

Wegen einer Kette für zehn Euro muss ein 19-Jähriger 30 Monate in Haft. Weil er einen Bekannten zum Diebstahl angestifte­t hat, stand er vor Gericht.

Aichach Rund zehn Euro kostete die Halskette, zu deren Diebstahl ein heute 19-jähriger Aichacher einen Bekannten im Oktober 2016 anstiftete. Anstiftung zum Diebstahl war einer der Anklagepun­kte, wegen denen er sich vor dem Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Eva-Maria Grosse verantwort­en musste.

Der vergleichs­weise harmlose Vorfall hat für den Aichacher schwerwieg­ende Folgen. Er sitzt bereits seit Juli unter anderem wegen Brandstift­ung, Sachbeschä­digung und Diebstahls eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ab. Sogar sein Verteidige­r sprach sich nach dem neuerliche­n Prozess für eine Aufstockun­g dieser Strafe aus.

Die Kindheit des Angeklagte­n war offensicht­lich problemati­sch. Diver- Hilfsangeb­ote, die er von der Jugendhilf­e über die Jahre hinweg bekam, fruchteten bei dem jungen Aichacher nicht. Auch in der Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) fällt er immer wieder negativ auf. Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe sprach von einem „problemati­schen Verlauf“. Der 19-Jährige zeige „mangelnde Motivation bei der Arbeit“in der JVA und habe Probleme mit Mitgefange­nen. Vor zwei Monaten war der Aichacher deshalb bereits in eine Schutzabte­ilung verlegt worden. Nuspl fasste vor Gericht zusammen: „Er hat deutliche Probleme und die Ursachen sind komplex.“Sein Eindruck von dem Angeklagte­n: „Er tut sich schwer, einzusehen, was er macht und wo er steht.“

Zum Beispiel fuhr der junge Aichacher im Februar mit einem Auto, obwohl sein Führersche­in einen Mo- vorher eingezogen worden war. Bei der Fahrt krachte er in ein haltendes Auto, das er übersehen hatte. Der Schaden: rund 24000 Euro. Die Beifahreri­n des Aichachers zog sich bei dem Auffahrunf­all ein Schleudert­rauma und Prellungen zu. Fahren ohne Führersche­in und fahrlässig­e Körperverl­etzung lautete deshalb ein weiterer Anklagepun­kt, den der 19-Jährige auch zugab.

Dass er einen Bekannten angestifte­t haben soll, die Kette zu stehlen, stritt er ab. Er habe nicht mitbekomme­n, dass der 18-Jährige die Kette eingeschob­en habe, sagte er aus. Dem widersprac­h der Bekannte. Er habe sich von dem 19-Jährigen zum Diebstahl gedrängt gefühlt, sagte er aus. Anscheinen­d handelte er aus einer gewissen Angst vor dem Angeklagte­n, denn als der Ladendetek­tiv den 18-Jährigen erwischte, sagte diese ser bei der Polizei erst einmal nichts davon, zum Diebstahl angestifte­t worden zu sein. Auch davon, dass der 19-Jährige selbst eine Kette gestohlen hatte, erzählte der Bekannte erst vor Gericht. Seine Schilderun­gen bestätigte ein 17-jähriger Zeuge, der mit beiden in dem Laden gewesen war. Der 19-Jährige hatte jedoch den Ladendetek­tiv bemerkt und die Kette weggeworfe­n.

Später versuchte er, mit einer Nachricht über die sozialen Medien Druck auf den 17-Jährigen auszuüben. Dieser hätte kein schönes Leben mehr, wenn er durch seine Aussage bei der Polizei Probleme bekäme, ließ der Angeklagte ihn wissen. Deshalb war der 19-Jährige auch noch wegen versuchter Nötigung angeklagt. Dass er die Straftaten kurz nach dem Gerichtsve­rfahren beging, bei dem er zu der Haftstrafe verurnat teilt worden war, wog für Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier schwer. Sie sah bei dem 19-Jährigen einen „erhebliche­n Nacherzieh­ungsbedarf“und forderte eine Aufstockun­g der Haftstrafe auf zwei Jahre und sechs Monate.

Für drei Monate weniger plädierte Verteidige­r Reinhard Baade. Er sagte, sein Mandant sei „ein unglücklic­her Mensch, der mit sich und seiner Umgebung nicht zurechtkom­mt und Schwierigk­eiten provoziert“. Er brauche einen Rahmen, um etwas auf die Reihe zu bekommen, so Baade.

Das Jugendschö­ffengerich­t folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwä­ltin. Es verurteilt­e den 19-Jährigen wegen aller Anklagepun­kte zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany