EU Roaming mit Hindernissen
Eigentlich sollte die Handybenutzung im europäischen Ausland nicht teurer sein als daheim. Einige Kunden zahlen aber immer noch drauf. Verbraucherschützer wollen das ändern
Augsburg Es ist genau geregelt: Seit dem 15. Juni 2017 sollte jeder Reisende mit seinem Smartphone bereits im EU-Ausland zu denselben Konditionen telefonieren, surfen und SMS schreiben können wie zu Hause. Doch O2-Kunden, die vor diesem Datum einen Vertrag abgeschlossen haben, stellen im Urlaub weiterhin fest, dass sie das Angebot „Roam like at Home“nicht nutzen können. Besonders ärgerlich: Die SMS, die auf veränderte Konditionen im Ausland hinweist, wird oft gar nicht mehr verschickt.
Anders als bei der Konkurrenz müssen O2-Nutzer selbst aktiv werden und ihren Vertrag umstellen. Das geht zwar ganz einfach mit einer SMS mit dem Inhalt „JA“an eine Kurzwahlnummer, doch die meisten Nutzer gingen laut Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bund davon aus, dass ihr Vertrag automatisch umgestellt wird. „Unserer Ansicht nach legt O2 den EUBeschluss falsch aus“, sagt die Referentin des Teams Digitales und Medien. Denn die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass der Anbieter den Kunden aktiv darauf hätte hinweisen müssen, ob er seinen aktuellen Vertrag behalten will und damit ein anderes Auslandspaket weiterhin nutzen möchte, weil es beispielsweise neben den EU-Ländern auch Roaming in der Schweiz oder der Türkei beinhaltet.
Der Mobilfunkanbieter legte den Beschluss allerdings genau andersherum aus und informierte seine Kunden nur auf der Rechnung darüber, dass „Roam like at Home“per SMS freigeschaltet werden kann. Weil O2 auf die bisherigen Beschwerden der Verbraucherschüt- zer nicht reagiert hat, läuft inzwischen eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Telefonica Deutschland, den Mutterkonzern von O2. Ein Gerichtstermin steht allerdings noch nicht fest – Blohm rechnet damit, dass das Verfahren erst im Frühjahr 2018 eröffnet wird. Das Landgericht München muss dann darüber entscheiden, ob O2 rechtswidrig handelt. Bei der Verbraucherzentrale zeigt man sich optimistisch – allerdings stellt sich die Bundesnetzagentur hinter die O2-Interpretation. Einen Schritt weiter ist da die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter Drillisch, der den Kunden ebenfalls weiterhin Roaming-Gebühren abgenommen hatte.
Ein ganz anderes Vorgehen wählten Telekom und Vodafone. Sie statteten alle Neuverträge bereits ein Jahr vor der offiziellen Einführung mit kostenlosem EU-Roaming aus und stellten die Verträge der Bestandskunden Mitte Juni automatisch um, was nach Angaben der Unternehmen auch reibungslos funktionierte. Telekom-Kunden erhalten zu „Roam like at Home“außerdem automatisch kostenloses Roaming für die Schweiz dazu, erläutert Pressesprecher Dirk Wende.
Allerdings gab es nach Blohms Worten auch bei diesen beiden Anbietern in den vergangenen Wochen ein Problem: Die neuen Stream-OnVerträge, bei denen das Nutzen von Streaming-Diensten nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird, funktionierten im Roaming nicht. Das ist nach einem Urteil der Bundesnetzagentur aber nicht legitim. Die Kunden können deshalb nun auch im EU-Ausland unbegrenzt Serien schauen und Musik hören.