Fans zogen vor höchstes Gericht
Zu Polizeieinsatz von 2007 gibt es jetzt ein Urteil
Straßburg Im Rechtsstreit um einen Polizeieinsatz nach einem Fußballspiel in München hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Männern teilweise recht gegeben, die nach eigenem Bekunden von Polizisten mit Schlagstöcken und Pfefferspray misshandelt wurden. Die Straßburger Richter rügten die Ermittlungen über die Klagen der Männer als unzureichend. Deutschland wurde angewiesen, den beiden 48 und 28 Jahre alten Klägern jeweils 2000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Einen Verstoß gegen das Verbot von Folter oder unmenschlicher Behandlung durch Polizisten stellte das Gericht aber nicht fest. Dafür gebe es keine ausreichenden Beweise.
Für das Fußballspiel am 9. Dezember 2007 hatte die Polizei mit Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen gerechnet. Daher waren über 200 Polizisten im Einsatz. Nach Angaben der Kläger griff eine Gruppe von Polizisten Fußballfans mit Schlagstöcken und Tränengas an.
Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte nun fest, die Kläger hätten zwar ärztliche Atteste vorgelegt. Aus diesen gehe aber nicht hervor, wer für ihre Verletzungen verantwortlich war. Zudem hätten sie erst mehrere Monate nach den Vorfällen Anzeige erstattet. Unter diesen Umständen sei der Gerichtshof nicht in der Lage, festzustellen, ob die Vorwürfe gegen die Polizisten fundiert waren. Die Straßburger Richter rügten aber zugleich die Ermittlungen. Diese seien von der Münchner Polizei vorgenommen worden statt von einer unabhängigen Polizeibehörde.