Aichacher Nachrichten

Warum der FCA vor Gericht zieht

Der Verein klagt vor dem Landgerich­t gegen eine Spielerber­atungsagen­tur, offenbar mit nur geringer Erfolgsaus­sicht. Was das mit einem ehemaligen Spieler zu tun hat

- VON JAN KANDZORA

Die Zeit in Augsburg lief für Andreas Ottl eher unglücklic­h. Im Sommer 2012 war er von Hertha BSC zum FCA gewechselt. Die Erwartunge­n in den damals 27-Jährigen waren hoch, schließlic­h hatte der Mittelfeld­spieler früher beim FC Bayern drei Mal das Double aus Meistersch­aft und Pokal geholt. Doch in Augsburg fand er nie so richtig in die Spur, kämpfte mit Verletzung­en und machte in zwei Saisons nur 13 Bundesliga­spiele für den Verein. Sein 2014 auslaufend­er Vertrag wurde nicht verlängert.

Das ist mehr als drei Jahre her, und Ottl, heute 32, ist längst kein aktiver Fußballer mehr. Dennoch ist das damalige Vertragsve­rhältnis des gebürtigen Müncheners und dem FC Augsburg nun Gegenstand eines Zivilstrei­tes vor dem Landgerich­t in Augsburg, wenngleich Ottl

FCA musste nach Vertragsen­de weiterzahl­en

selbst von der Angelegenh­eit nur am Rande betroffen ist.

Geklagt hat der FCA, genauer: die „FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA“, und das gegen eine Spielerber­atungsagen­tur. Dieses Unternehme­n berät Profikicke­r hinsichtli­ch ihrer Geldanlage und tritt dabei offenbar auch als Versicheru­ngsmakler auf, so auch bei Ottl. Der hatte in einer früheren Station eine Form der betrieblic­hen Altersvers­orgung abgeschlos­sen, eine sogenannte Unterstütz­ungskasse. Als der Fußballer nach Augsburg wechselte, wollte er, dass die Unterstütz­ungskasse weiterlief, und die Agentur fragte für ihn beim FCA an. Der FCA stimmte zu. Folge dessen ist dabei, dass der Arbeitgebe­r Beiträge in einen „Pensionssi­cherungsve­rein“einzahlt – dieser soll Sorge dafür tragen, dass die Versorgung­sansprüche gesichert sind, sollte die Unterstütz­ungskasse pleitegehe­n.

Um jene Beiträge zu dem Pensionssi­cherungsve­rein dreht sich der Zivilproze­ss. Der FCA klagt auf Schadeners­atz wegen fehlerhaft­er Beratung; der Verein sei der Meinung, die Agentur hätte den FCA darauf hinweisen müssen, dass die Beiträge auch nach dem Ende des Vertragsve­rhältnisse­s weitergeza­hlt werden müssen, heißt es vom Landgerich­t.

In der Klage geht es um die Beiträge zur Insolvenzs­icherung des Jahres 2013 und 2014. Um viel Geld geht es nach den Maßstäben des Fußballspo­rts nicht, sondern nach Auskunft des Landgerich­tes um eine Summe von etwa 4700 Euro. In der Verhandlun­g machte der Anwalt der Spielerber­ateragentu­r, Michael Lenzen, geltend, dass zwischen seiner Mandantin und dem Fußballver­ein überhaupt kein Vertragsve­rhältnis bestehe, sondern nur zwischen dem Fußballer Andreas Ottl und der Agentur. Zudem zweifelte er daran, dass der Verein von den strittigen Beiträgen nichts gewusst haben will – schon alleine deshalb, da es bei einem früheren Spieler des FC Augsburg ein gleiches Konstrukt gegeben habe, das ebenfalls von der Spielerber­atungsagen­tur vermittelt worden sei.

Mit einem Urteil ist Ende November zu rechnen. Die Erfolgsaus­sichten der Klage des Vereins sind nach dem, was Richter Michael Schneider während der Verhandlun­g durchblick­en ließ, aber offenbar ziemlich gering.

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Foto: Ulrich Wagner Der FC Augsburg will Geld zurück, das er für die Altersvers­orgung von Andreas Ottl gezahlt hat. Doch die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind eher gering.

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