Radler sollen Falschparker fotografieren
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hat eine Aktion im Internet gestartet. Die Daten gehen an den Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt. Wie die Verwaltung mit den Anzeigen umgeht
Für Radler sind sie ein regelmäßiges Ärgernis: Autofahrer und Paketdienste, die ihre Fahrzeuge auf Radspuren abstellen. Dort gilt zwar ein absolutes Halteverbot, doch das wird regelmäßig missachtet. „Für Fahrradfahrer ist es gefährlich, wenn sie wegen eines Falschparkers auf die Fahrspur für Autos ausweichen müssen“, sagt Janos Korda vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub in Augsburg. Ein Ausweichen auf den Fußweg ist nicht nur verboten, sondern für Fußgänger und Radler ein Risiko. Der ADFC hat darum eine Aktion gestartet, die für Diskussionen sorgen dürfte.
Vor einigen Tagen wurde im Internet die Seite zwei-minuten.net eingerichtet. Dort können Radler ein Formular mit ihren Personalien und Angaben zu einem Falschparker (Ort, Zeit, Kennzeichen, Fahrzeugtyp) samt einem Beweisfoto ausfüllen. Die Internetseite hilft beim Erzeugen einer Mail, die an die städtische Verkehrsüberwachung geht. Eine Veröffentlichung von Daten im Sinne von An-den-Pranger-Stellen sei nicht geplant.
„Es geht auch nicht darum, das Denunziantentum zu fördern oder die Behörden zuzumüllen“, so Korda. Allerdings sei die Thematik mit zugeparkten Radwegen seit Jahren ein wachsendes Problem. Der ADFC klagt, dass die Behörden sich nicht zuständig fühlen und man nach dem Buchbinder-WanningerPrinzip zwischen Polizei, Parkraumüberwachung und Ordnungsamt hin- und hergeschickt werde.
Für Stadt und Polizei ist das Thema auch deswegen schwierig in den Griff zu bekommen, weil die meisten Gehweg-Parker dort nur kurze Zeit stehen – nach zwei Minuten im Schreibwarengeschäft oder beim Bäcker sind sie wieder weg. Stadt und Polizei betonen, sehr wohl ein Auge auf die Thematik zu haben. Zehn bis 25 Euro werden fürs Parken auf dem Radstreifen fällig.
Mit der Aktion, die zunächst bis Anfang Dezember begrenzt ist, wolle man bei Autofahrern ein Bewusstsein für die Problematik schaffen, sagt Korda. „Viele glauben, dass es ein Kavaliersdelikt ist und ohnehin niemand danach schaut.“Vor allem gehe es darum, Situationen anzuzeigen, von denen eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer ausgeht. „Es soll hier niemand mit dem Meterstab rumlaufen und eine Anzeige wegen fünf Zentimetern erstatten.“Auch für Radler sei die Aktion ein Zeichen: Wer andere anzeige, solle sich auch selbst an die für ihn geltenden Regeln halten, so Korda.
Was wenig bekannt ist: Grundsätzlich geht die Verkehrsüberwachung auch Anzeigen von dritter Seite, also etwa von Passanten, nach, wenn es um Falschparker geht. Allerdings dürfen diese nicht anonym sein, weil die Anzeigeerstatter gegebenenfalls als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen. Schlagzeilen machte vor drei Jahren ein Rentner, der in Oberhausen innerhalb von fünf Jahren hunderte falschparkende Autofahrer der Verkehrsüberwachung meldete. Allerdings stand er am Schluss wegen falscher Verdächtigung vor Gericht, weil er einige vermeintliche Parksünder offenbar zu Unrecht angeschwärzt hatte. Er erhielt eine Geldstrafe.
Auch der ADFC weist Radler darauf hin, dass Eintragungen korrekt sein müssen und die Verfasser dafür geradestehen. Vorläufig werden Autofahrer aber wohl nicht ohne Weiteres mit Strafzetteln rechnen müssen. Einfach nur einen Zeitpunkt des Verstoßes zu benennen, wie es die Internetseite nahelegt, genüge jedenfalls nicht, so Andreas Bleymaier, Fachbereichsleiter beim Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sei es nötig, einen Zeitraum anzugeben, auch wenn es bei Radwegparkern (anders als etwa beim abgelaufenen Parkschein) keine Karenzzeit gibt. Allgemein erfolge eine Ahndung durch die Verkehrsüberwachung auch nicht, wenn der Fahrer noch im Auto sitzt. Die Mitarbeiter würden in diesen Fällen den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen, statt sofort einen Strafzettel zu schreiben.
Zudem, so Bleymaier, müssten Beweisfotos so aufgenommen sein, dass klar daraus hervorgeht, welcher Verstoß vorliegt. Sofern man nur einen Zeitpunkt während eines Verstoßes mitgeteilt bekomme, werde es keine Ahndung geben. Die Verkehrsüberwachung will, nachdem schon etliche Anzeigen via Mail eingetrudelt sind, auf die Macher der Seite zugehen und sie darauf hinweisen, wie sie die Formularfelder anpassen müssten, damit eine Weiterverfolgung möglich ist.