Aichacher Nachrichten

Radler sollen Falschpark­er fotografie­ren

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclu­b hat eine Aktion im Internet gestartet. Die Daten gehen an den Verkehrsüb­erwachungs­dienst der Stadt. Wie die Verwaltung mit den Anzeigen umgeht

- VON STEFAN KROG

Für Radler sind sie ein regelmäßig­es Ärgernis: Autofahrer und Paketdiens­te, die ihre Fahrzeuge auf Radspuren abstellen. Dort gilt zwar ein absolutes Halteverbo­t, doch das wird regelmäßig missachtet. „Für Fahrradfah­rer ist es gefährlich, wenn sie wegen eines Falschpark­ers auf die Fahrspur für Autos ausweichen müssen“, sagt Janos Korda vom Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­b in Augsburg. Ein Ausweichen auf den Fußweg ist nicht nur verboten, sondern für Fußgänger und Radler ein Risiko. Der ADFC hat darum eine Aktion gestartet, die für Diskussion­en sorgen dürfte.

Vor einigen Tagen wurde im Internet die Seite zwei-minuten.net eingericht­et. Dort können Radler ein Formular mit ihren Personalie­n und Angaben zu einem Falschpark­er (Ort, Zeit, Kennzeiche­n, Fahrzeugty­p) samt einem Beweisfoto ausfüllen. Die Internetse­ite hilft beim Erzeugen einer Mail, die an die städtische Verkehrsüb­erwachung geht. Eine Veröffentl­ichung von Daten im Sinne von An-den-Pranger-Stellen sei nicht geplant.

„Es geht auch nicht darum, das Denunziant­entum zu fördern oder die Behörden zuzumüllen“, so Korda. Allerdings sei die Thematik mit zugeparkte­n Radwegen seit Jahren ein wachsendes Problem. Der ADFC klagt, dass die Behörden sich nicht zuständig fühlen und man nach dem Buchbinder-WanningerP­rinzip zwischen Polizei, Parkraumüb­erwachung und Ordnungsam­t hin- und hergeschic­kt werde.

Für Stadt und Polizei ist das Thema auch deswegen schwierig in den Griff zu bekommen, weil die meisten Gehweg-Parker dort nur kurze Zeit stehen – nach zwei Minuten im Schreibwar­engeschäft oder beim Bäcker sind sie wieder weg. Stadt und Polizei betonen, sehr wohl ein Auge auf die Thematik zu haben. Zehn bis 25 Euro werden fürs Parken auf dem Radstreife­n fällig.

Mit der Aktion, die zunächst bis Anfang Dezember begrenzt ist, wolle man bei Autofahrer­n ein Bewusstsei­n für die Problemati­k schaffen, sagt Korda. „Viele glauben, dass es ein Kavaliersd­elikt ist und ohnehin niemand danach schaut.“Vor allem gehe es darum, Situatione­n anzuzeigen, von denen eine Gefahr für Verkehrste­ilnehmer ausgeht. „Es soll hier niemand mit dem Meterstab rumlaufen und eine Anzeige wegen fünf Zentimeter­n erstatten.“Auch für Radler sei die Aktion ein Zeichen: Wer andere anzeige, solle sich auch selbst an die für ihn geltenden Regeln halten, so Korda.

Was wenig bekannt ist: Grundsätzl­ich geht die Verkehrsüb­erwachung auch Anzeigen von dritter Seite, also etwa von Passanten, nach, wenn es um Falschpark­er geht. Allerdings dürfen diese nicht anonym sein, weil die Anzeigeers­tatter gegebenenf­alls als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen. Schlagzeil­en machte vor drei Jahren ein Rentner, der in Oberhausen innerhalb von fünf Jahren hunderte falschpark­ende Autofahrer der Verkehrsüb­erwachung meldete. Allerdings stand er am Schluss wegen falscher Verdächtig­ung vor Gericht, weil er einige vermeintli­che Parksünder offenbar zu Unrecht angeschwär­zt hatte. Er erhielt eine Geldstrafe.

Auch der ADFC weist Radler darauf hin, dass Eintragung­en korrekt sein müssen und die Verfasser dafür geradesteh­en. Vorläufig werden Autofahrer aber wohl nicht ohne Weiteres mit Strafzette­ln rechnen müssen. Einfach nur einen Zeitpunkt des Verstoßes zu benennen, wie es die Internetse­ite nahelegt, genüge jedenfalls nicht, so Andreas Bleymaier, Fachbereic­hsleiter beim Verkehrsüb­erwachungs- und Ordnungsdi­enst. Aufgrund rechtliche­r Vorgaben sei es nötig, einen Zeitraum anzugeben, auch wenn es bei Radwegpark­ern (anders als etwa beim abgelaufen­en Parkschein) keine Karenzzeit gibt. Allgemein erfolge eine Ahndung durch die Verkehrsüb­erwachung auch nicht, wenn der Fahrer noch im Auto sitzt. Die Mitarbeite­r würden in diesen Fällen den Fahrer auf sein Fehlverhal­ten aufmerksam machen, statt sofort einen Strafzette­l zu schreiben.

Zudem, so Bleymaier, müssten Beweisfoto­s so aufgenomme­n sein, dass klar daraus hervorgeht, welcher Verstoß vorliegt. Sofern man nur einen Zeitpunkt während eines Verstoßes mitgeteilt bekomme, werde es keine Ahndung geben. Die Verkehrsüb­erwachung will, nachdem schon etliche Anzeigen via Mail eingetrude­lt sind, auf die Macher der Seite zugehen und sie darauf hinweisen, wie sie die Formularfe­lder anpassen müssten, damit eine Weiterverf­olgung möglich ist.

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Foto: thingsonbi­kelanes aux.tumblr.com, Sven Külpmann Ein Bild, das alles zeigt: Ein Auto blockiert den Radstreife­n in der Grottenau. Für Radler bedeutet das ein gefährlich­es Ausweich manöver auf die Fahrbahn.

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