Aichacher Nachrichten

Gericht lehnt Kraftwerk im Allgäu ab

Naturschut­z an der Ostrach hat Vorrang

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Augsburg/Bad Hindelang Seit Jahren streiten sich Naturschüt­zer und das Landratsam­t Oberallgäu über ein geplantes Wasserkraf­twerk an der Ostrach bei Bad Hindelang-Hinterstei­n. Gestern hat das Augsburger Verwaltung­sgericht den Bau für unzulässig erklärt und die Genehmigun­g des Projekts durch das Oberallgäu­er Landratsam­t aufgehoben. Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs, wonach ein Wasserkraf­twerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesga­dener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Demnach sei ein übergeordn­etes öffentlich­es Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraf­tanlage eher zu verneinen, wenn hierdurch in die Ökologie eines Gewässers erheblich eingegriff­en wird.

Das Oberallgäu­er Landratsam­t hatte das Projekt an der Ostrach genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlech­terung des Gewässerzu­stands ausgeht. Das Interesse am Ausbau der regenerati­ven Energie sei aber höher zu gewichten. Dagegen hatten der Bund Naturschut­z (BN) und der Landesbund für Vogelschut­z (LBV) geklagt. In der gestrigen Verhandlun­g in Augsburg hatten Experten erklärt, dass das Kraftwerk zahlreiche Fische in der Ostrach töten würde. Auch der Vertreter des Wasserwirt­schaftsamt­s äußerte sich mehrfach ablehnend über das Vorhaben und wies auf massive Folgen hin. Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkm­al Eisenbrech­e beeinträch­tigt. Das ist eine tiefe Felsschluc­ht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine fünf Meter hohe Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckl­eitung gebaut werden müssen.

In einer ersten Reaktion nannte der Oberallgäu­er Landrat Anton Klotz (CSU) das Urteil eine „Niederlage für den Klimaschut­z“. Das Wasserkraf­twerk wäre nach seinen Worten „eine Chance gewesen, ein ganzes Tal regenerati­v zu versorgen“. Erleichter­ung herrschte dagegen bei den Naturschüt­zern. „Wir begrüßen die Entscheidu­ng des Gerichts, dass Wasserkraf­t nicht automatisc­h Vorrang gegenüber Naturund Landschaft­sschutz genießt“, erklärte Norbert Schäffer, Vorsitzend­er des LBV.

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