Wissenswertes zu Glyphosat für den privaten Gebrauch
● Wo ist Glyphosat zugelassen? Der Unkrautvernichter ist in Gartenanla gen, Kleingärten, Hausgärten und be grünten Flächen um Wohnanlagen zugelassen. Die Substanzen müssen aber mit dem Vermerk „Anwendung im Haus und Kleingarten zulässig“ge kennzeichnet sein. Sie dürfen zudem nur nach einer fachkundigen Beratung und in adäquaten Mengen verkauft werden. Vorsicht: Gemüsebeete sind eine Ausnahme.
● Wo ist Glyphosat verboten? Auf Gehwegen, Straßen und Garagen auffahrten ist der Wirkstoff Glyphosat tabu. Ebenso für Flächen, die an oberirdische Gewässer angrenzen oder die aufgrund von Naturschutz ge schont werden.
● Welche Alternativen gibt es? Wer auf chemische Mittel verzichten will, kann sich zwischen mechanischen und thermischen Maßnahmen entschei den. Mechanische Verfahren eignen sich für befestigte Flächen. Besen und Kehrmaschinen können die Un krautpflanzen und ihre Saat entfer nen. Man sollte aber aufpassen, damit die Oberfläche nicht beschädigt wird. Arbeitet man mit Hand und Hacke sollte man darauf achten, dass es feucht ist. Das erleichtert die Arbeit. Thermische Verfahren sind besonders für unbefestigte Kiesflächen geeig net. Man sollte die Pflanzen auf etwa 60 Grad Celsius erhitzten. Sie müssen nicht verkohlt werden. Thermische Ver fahren sollten nur eingesetzt werden, wenn der Boden trocken ist. Dann muss die Feuchtigkeit auf den Unkraut pflanzen nicht erst verdampft werden. (mahei)