Aichacher Nachrichten

Wissenswer­tes zu Glyphosat für den privaten Gebrauch

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● Wo ist Glyphosat zugelassen? Der Unkrautver­nichter ist in Gartenanla gen, Kleingärte­n, Hausgärten und be grünten Flächen um Wohnanlage­n zugelassen. Die Substanzen müssen aber mit dem Vermerk „Anwendung im Haus und Kleingarte­n zulässig“ge kennzeichn­et sein. Sie dürfen zudem nur nach einer fachkundig­en Beratung und in adäquaten Mengen verkauft werden. Vorsicht: Gemüsebeet­e sind eine Ausnahme.

● Wo ist Glyphosat verboten? Auf Gehwegen, Straßen und Garagen auffahrten ist der Wirkstoff Glyphosat tabu. Ebenso für Flächen, die an oberirdisc­he Gewässer angrenzen oder die aufgrund von Naturschut­z ge schont werden.

● Welche Alternativ­en gibt es? Wer auf chemische Mittel verzichten will, kann sich zwischen mechanisch­en und thermische­n Maßnahmen entschei den. Mechanisch­e Verfahren eignen sich für befestigte Flächen. Besen und Kehrmaschi­nen können die Un krautpflan­zen und ihre Saat entfer nen. Man sollte aber aufpassen, damit die Oberfläche nicht beschädigt wird. Arbeitet man mit Hand und Hacke sollte man darauf achten, dass es feucht ist. Das erleichter­t die Arbeit. Thermische Verfahren sind besonders für unbefestig­te Kiesfläche­n geeig net. Man sollte die Pflanzen auf etwa 60 Grad Celsius erhitzten. Sie müssen nicht verkohlt werden. Thermische Ver fahren sollten nur eingesetzt werden, wenn der Boden trocken ist. Dann muss die Feuchtigke­it auf den Unkraut pflanzen nicht erst verdampft werden. (mahei)

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